Eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Vorschriften und häufige Gesetzesänderungen bergen für Unternehmen zahlreiche Stolperfallen. Es drohen Geldbußen und strafrechtliche Sanktionen bis hin zu Haftstrafen für Unternehmen und handelnde Personen.
Durch Compliance-Management-Systeme können arbeitsrechtliche Risiken reduziert, frühzeitig entdeckt und vermieden beziehungsweise behoben werden. Die persönliche Haftung von Geschäftsführern und anderen Organen wird dadurch begrenzt. Umso erstaunlicher ist, dass Compliance-Management-Systeme – sofern überhaupt vorhanden – oftmals arbeitsrechtliche Risiken nicht oder nur unzureichend abdecken.
1. Typische arbeitsrechtliche Stolperfallen mit Strafbarkeitsrisiko
Compliance-Management-Systeme sind nicht nur im Hinblick auf Korruptions- und Kartellrechtsfälle von hoher Bedeutung, auch das Arbeitsrecht enthält eine Vielzahl von Normen, die im alltäglichen Umgang enormes Risikopotenzial für Unternehmen in sich bergen. Die typischen und in der Praxis relevanten Fälle sind dabei unter anderem:
- Fremdpersonaleinsatz: Unternehmen sind sich häufig nicht bewusst, dass es bei dem Rückgriff auf Leiharbeitnehmer, Werk- und Dienstverträgen sowie freien Mitarbeitern neben dem Vertragsinhalt vordergründig auf die praktische Durchführung ankommt. Folge hiervon kann beispielsweise die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sein, die zu einer Nacherhebung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge führen kann. Im Falle der Scheinselbstständigkeit droht eine Strafbarkeit wegen Sozialversicherungsbetrugs.
- Datenschutz: Ohne ausgefeiltes Datenschutzkonzept besteht, insbesondere nach der Reformierung des Datenschutzrechts, ein erhöhtes Risiko von Verstößen gegen die DSGVO bzw. das BDSG.
- Arbeitssicherheit und Mutterschutz: Die Notwendigkeit von richtig, vollständig und rechtzeitig dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen wird vielmals verkannt.
Die vorgenannten Verstöße können im schlimmsten Fall Geldbußen von EUR 5.000,00 (beispielsweise bei Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit) bis zu EUR 20 Mio. (bei Verstößen gegen den Datenschutz) nach sich ziehen. Zudem sind strafrechtliche Konsequenzen wie sogar Freiheitsstrafen nicht ausgeschlossen.
2. Persönliche Haftungsfolgen für Geschäftsführer, Vorstands- und sonstige Organmitglieder
Das Haftungsrisiko für Verstöße trifft neben dem Unternehmen als juristische Person auch die Organmitglieder. Leitungspersonen können z.B. für entstandene Steuerschäden persönlich haften und sich Schadensersatzansprüchen des Unternehmens ausgesetzt sehen. Daneben sind Geld- und Freiheitsstrafen zu befürchten.
3. Compliance-Management-Systeme als Lösung
Um die Risiken strafrechtlicher Konsequenzen zu minimieren und rechtzeitig Verstöße zu verhindern bzw. auf diese reagieren zu können, sollten Unternehmen ein Compliance-Management-System implementieren. Sofern bereits ein System eingeführt worden ist, sollte dieses auf die Kompatibilität mit arbeitsrechtlichen Risiken hin überprüft werden. Besteht Anpassungsbedarf, lassen sich die Strukturen in der Regel ohne allzu großen Aufwand nachjustieren und auf die arbeitsrechtlichen Risiken des Unternehmens ausdehnen.
4. Jetzt vorteilhaft – bald unerlässlich
Die Vorteile von Compliance-Systemen liegen auf der Hand: Nach neuester Rechtsprechung des BGH können sie sich positiv auf die Bemessung von Sanktionen wie Bußgeldern auswirken. Zudem werden Mitarbeiter für etwaige Verstöße sensibilisiert und Unternehmen können ihre Reputation u.a. bei Kreditgeber und Geschäftspartnern stärken, was in Zeiten der wachsenden Bedeutung von der sog. Corporate Social Responsibility eine nicht zu verachtende Motivation sein sollte.
Angesichts der zukünftigen Gesetzesvorhaben scheint ein solches System jedoch nicht nur besonders vorteilhaft, sondern bald auch geboten. So sieht die geplante EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern die Implementierung eines internen Meldesystems vor und auch der Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthält eine Reihe von Verschärfungen im Hinblick auf Unternehmenssanktionierungen, die ein Compliance-Management-System mitsamt einem Whistleblower-System für viele Unternehmen unumgänglich machen werden.