CDU/CSU:
Die Union setzt auf eine wirtschaftsfreundliche Politik mit Bürokratieabbau und flexibleren Arbeitszeiten mit einer Wochenhöchstarbeitszeit. Ein zentrales Ziel ist die Förderung von Vollzeitbeschäftigung durch die Beseitigung von Hürden. Rentenpolitisch bleibt das Renteneintrittsalter unverändert, allerdings sollen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner angehoben werden. Zudem sollen Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) staatlich gefördert werden. Beim Thema mobiles Arbeiten plädiert die CDU/CSU für eine rechtssichere grenzüberschreitende Mobileoffice-Regelung in Europa. Die Entsendung von Arbeitnehmern ins EU-Ausland soll vereinfacht und digitalisiert werden. Eine digitale Work-and-Stay-Agentur soll die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen beschleunigen. Zur Stärkung der Tarifpolitik setzt sich die Union für eine attraktivere Tarifbindung und mehr Öffnungsklauseln ein. Bürokratie soll insgesamt durch Jahresgesetze und eine gezielte Entlastung von Unternehmen reduziert werden.
Individualrechtlich:
Die CDU/CSU setzt auf eine Stärkung der Sozialpartner für die Festlegung des Mindestlohns. Überstundenvergütungen in Vollzeit sollen steuerfrei gestellt werden. Zudem soll das Statusfeststellungsverfahren für Scheinselbstständigkeit angepasst werden.
Kollektivrechtlich:
Die Union plant eine weitere Modernisierung der Betriebsratsarbeit, einschließlich der Einführung digitaler Zugangsrechte sowie rechtssicherer Online-Sitzungen und Wahlen. Tarifverträge sollen attraktiver gestaltet und deren Allgemeinverbindlichkeit gestärkt werden.
AfD:
Die AfD vertritt eine marktorientierte Arbeitsmarktpolitik mit starkem Fokus auf Eigenverantwortung und weniger staatlichen Eingriffen, zum Beispiel durch eine Reform der Arbeitslosenversicherung mit einem erstmaligen Anspruch nach frühestens 3 Jahren Beitragsleistung zur SV und dann auch begrenzt auf 6 Monate mit einer Steigerung von 1 Monat je zwei weitere Beschäftigungsjahre. Ein Kernanliegen ist die Entbürokratisierung durch Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der EU-Lieferkettenrichtlinie. Auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll entfallen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Vergaberecht sollen erheblich vereinfacht werden. Steuerlich setzt die AfD auf eine Senkung der Einkommensteuer durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags, eine Reduktion der Unternehmenssteuern sowie die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die Partei befürwortet eine aktivierende Grundsicherung, um Bürgergeldempfänger schneller in den Arbeitsmarkt zurückzuführen.
Individualrechtlich:
Die Bereitstellung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags für Rentner soll Senioren inzentiveren im Arbeitsmarkt zu bleiben.
Kollektivrechtlich:
Positionen zu Tarifverträgen oder der Arbeit von Betriebsräten sind nicht im Wahlprogramm enthalten.
SPD:
Die SPD setzt auf soziale Absicherung und starke Arbeitnehmerrechte. Sie fordert einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde ab spätestens 2026 sowie die vollständige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Befristungen ohne Sachgrund sollen abgeschafft und die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte gestärkt werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung soll verbessert und eine deutliche Steigerung ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilungen erzielt werden. Die Tarifbindung soll durch ein Bundestariftreuegesetz gestärkt werden, zudem fordert die SPD Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz und Gesundheitsmaßnahmen im Betrieb.
Individualrechtlich:
Neben dem Mindestlohn setzt sich die SPD für ein Recht auf Weiterbildung und beruflichen Neustart in allen Lebensphasen ein. Außerdem soll die Qualifizierung während der Arbeitslosigkeit nicht auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds angerechnet werden.
Kollektivrechtlich:
Die SPD plant eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und plädiert für die Festlegung eines gesetzlichen Mindestkatalogs zustimmungsbedürftiger Geschäfte im Aufsichtsrat.
Bündnis 90/Die Grünen:
Die Grünen setzen sich für eine gerechtere Arbeitswelt ein, unter anderem durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro und die Integration von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Darüber hinaus stehen sie für eine Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch gleiche Löhne und flexible Arbeitszeitmodelle sowie durch das Rückkehrrecht in Vollzeit. Scheinselbstständigkeit und der Missbrauch von Werkverträgen sollen eingedämmt werden. Die Partei fordert eine stärkere Tarifbindung und plant ein Tariftreuegesetz, das öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergibt.
Individualrechtlich:
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro soll noch im Jahr 2025 erfolgen und auch für unter 18-Jährige greifen. Zudem fordern die Grünen eine zügige und vollständige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Kollektivrechtlich:
Die Grünen setzen sich für eine Stärkung der Tarifbindung und die Einführung eines Tariftreuegesetzes ein. Zudem sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sowie Weiterbildung erhalten.
Die Linke:
Die Linke verfolgt ein stark sozial ausgerichtetes Arbeitsmarktmodell. Der Mindestlohn soll auf 16 Euro steigen, Leiharbeit und sachgrundlose Befristung sollen abgeschafft werden. Sie fordert zudem einen Rechtsanspruch auf Vollzeitstellen sowie familienfreundliche Arbeitszeitmodelle. Die Mitbestimmung soll durch ein Vetorecht der Belegschaften bei wichtigen Unternehmensentscheidungen gestärkt werden. Die Partei plädiert außerdem für eine Arbeitszeitverkürzung.
Individualrechtlich:
Die Partei fordert eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden, ein Recht auf zwei Sabbatjahre mit Rückkehrrecht während der Erwerbskarriere und einen einwöchigen Bildungsurlaub p.a. für alle Arbeitnehmer über den der Arbeitgeber verpflichtend informieren soll.
Kollektivrechtlich:
Die Mitbestimmung soll stark ausgeweitet werden, mit Vetorechten für Betriebsräte bei Standortverlagerungen und Massenentlassungen. Zudem sollen Unternehmen verpflichtet werden, Zukunftsinvestitionen mit Arbeitnehmern abzustimmen.
FDP:
Die FDP verfolgt eine wirtschaftsliberale Arbeitsmarktpolitik mit einem Fokus auf Flexibilität, Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung. Die Arbeitszeitregelungen sollen gelockert werden, indem die wöchentliche anstatt der täglichen Höchstarbeitszeit reguliert wird. Zudem lehnt die FDP eine gesetzliche Viertagewoche mit vollem Lohnausgleich ab. Im Bereich Digitalisierung setzt die Partei auf elektronische Krankschreibungen und digitale Arbeitsverträge. Die Tarifautonomie soll gestärkt und politische Eingriffe in die Mindestlohnkommission verhindert werden. Die FDP fordert zudem eine Modernisierung des Streikrechts.
Individualrechtlich:
Die FDP plant eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens für Selbstständige sowie eine Flexibilisierung der Ruhezeiten. Digitale Arbeitsverträge und elektronische Krankschreibungen sollen flächendeckend eingeführt werden.
Kollektivrechtlich:
Das Streikrecht soll modernisiert werden, indem Mindestankündigungsfristen eingeführt und verpflichtende Schlichtungsverfahren bei Tarifkonflikten etabliert werden.
Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW):
Das BSW legt Wert auf soziale Gerechtigkeit und starke Arbeitnehmerrechte. Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro. Befristungen ohne Sachgrund sollen abgeschafft und Leiharbeit deutlich eingeschränkt werden. Zudem soll Equal Pay ab dem ersten Tag in der Leiharbeit gelten. Die Mitbestimmung soll durch verpflichtende Betriebsratsgründungen und eine erhöhte Arbeitnehmerbeteiligung in Aufsichtsräten ausgeweitet werden. Auch sollen Unternehmen verpflichtet werden, Arbeitsplätze sicherer zu gestalten und flexiblere Arbeitszeitmodelle einzuführen. Darüber hinaus fordert das BSW eine vereinfachte Steuererklärung für Selbstständige und kleine Unternehmen, sowie Steuersenkungen für diese.
Individualrechtlich:
Eine Stärkung des Kündigungsschutzes und die Einführung flexibler, familienfreundlicher Arbeitszeitregelungen stehen im Vordergrund.
Kollektivrechtlich:
Die Mitbestimmung soll durch verpflichtende Betriebsratsgründungen, eine höhere Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten und stärkere gewerkschaftliche Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen erweitert werden.
Volt Deutschland:
Volt Deutschland setzt auf eine europäische Perspektive und fordert unter anderem eine transparente und gerechtere Arbeitswelt. Arbeitnehmerrechte sollen gestärkt, Arbeitsverträge transparenter gestaltet und Kündigungsschutzmaßnahmen ausgeweitet werden. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz vor unbezahlter Mehrarbeit sowie der Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle. Die Mitbestimmung soll durch eine Stärkung der Tarifautonomie, stärkere Sanktionen gegen Arbeitgeber, die Betriebsratsarbeit verhindern, und verbindliche Regelungen für mobile Arbeit ausgebaut werden. Zusätzlich plädiert Volt für verbindliche soziale Standards in globalen Lieferketten.
Individualrechtlich:
Arbeitnehmer sollen durch kostenlose Beratungsstellen über ihre Rechte informiert werden. Zudem sollen die Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit sowie verpflichtende regelmäßige Mitarbeiterbefragungen festgeschrieben werden.
Kollektivrechtlich:
Die Mitbestimmung soll gestärkt werden, besonders bei Themen der Arbeitszeit, Weiterbildung und Gesundheitsschutz. Die Tarifautonomie soll ausgebaut und Gewerkschaftsmitglieder vor Diskriminierung durch Arbeitgeber geschützt werden.