Datenschutz im Personalmanagement

Recruiting

Die Studie „Datenschutz im Personalmanagement“ von Kienbaum und BITKOM Consult, die vom Human Resources Manager unterstützt wird, setzt auf eine hohe Zahl an Teilnehmern.

Über den Status des Datenschutzes in der Personalpraxis 2012 informierten sich weit über 18.000 Personaler und Datenschützer. Seitdem ist der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz mehrfach überarbeitet und in der Öffentlichkeit heftig diskutiert worden. Der politische Diskurs wurde mittlerweile abgebrochen, die Kritik der vielen verschiedenen Stakeholder war offenbar zu massiv. Damit liegt das Projekt Beschäftigtendatenschutz auf Eis, die Fortführung in jetziger Gestalt ist nahezu ausgeschlossen.

Ein solcher Projektverlauf wäre im Unternehmen ein Desaster mit wirtschaftlichen Auswirkungen. Dabei kennen Unternehmen Kontroversen über den Datenschutz in ihren Projekten. Auch im Unternehmen wird das abstrakte Recht von den Stakeholdern sehr unterschiedlich interpretiert. Gerade die Mitbestimmungsgremien berücksichtigen den Datenschutz in IT-Projekten des Personalmanagements besonders, wie die Studie bereits im Vorjahr deutlich zeigte. Dabei wissen die Gremien die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen und ihre Interessen zu wahren.
Die Personalmanager befanden überwiegend den Datenschutzbeauftragten als pragmatischen Lösungsanbieter in solchen Situationen. Demnach lässt sich durch frühzeitige Einbindung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, also bereits in der Konzeptphase, Schaden von einem Projekt abwenden. Gerade die Fachkompetenz im vielschichtigen Thema Datenschutz versetzt den Datenschutzbeauftragten in die Lage, den Ausgleich der Interessen zwischen Unternehmen und Mitbestimmungsgremien im konkreten IT-Projekt zu moderieren.

Welche Datenschutzthemen auch in Zukunft für Meinungsverschiedenheiten im Unternehmen sorgen werden? Zumindest diese Frage lässt sich mit dem Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz noch beantworten, als Top 3 entnehmen wir daraus: die Personalarbeit in Konzernstrukturen, die Nutzung allgemein zugänglicher Daten im Recruiting, die verdeckte Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten. Aber was meinen Sie?

Um auch 2013 ein aussagekräftiges und objektives Bild des Datenschutzes im Personalmanagement darstellen zu können, braucht die Studie viele Teilnehmer. Bis zum 28.03.2013 findet unter www.hr-und-datenschutz.de die Befragung statt. Als Teilnehmer erhalten Sie auf Wunsch vorab exklusiv den Studienbericht.

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Lars Kripko

Berater Datenschutz und externer Datenschutzbeauftragter
BITKOM Consult

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