Urteil: Arbeitgeber in der EU müssen Arbeitszeit erfassen

Arbeitsrecht

Der EuGH hat entschieden: Europäische Arbeitgeber müssen nicht nur die Überstunden, sondern die komplette Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen.

Arbeitgeber in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind ab sofort verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten vollständig zu erfassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof heute Morgen in Luxemburg.

Vor einigen Monaten klagten mehrere spanische Gewerkschaften gegen einen Ableger der Deutschen Bank in Spanien. Sie wollten die Bank dazu verpflichten, die täglich geleisteten Stunden der Mitarbeiter aufzuzeichnen, um sicherzustellen, dass die vorgesehene Arbeitszeit nicht überschritten wird. Ähnlich wie in Deutschland wird in Spanien die Arbeitszeit meist nur dann dokumentiert, wenn sie über acht Stunden hinausgeht. Die spanische Gewerkschaft Federación de Comisiones Obreras argumentierte allerdings, dass der Arbeitgeber Überstunden nicht als solche erkennt, wenn er die bisherige Arbeitszeit des Tages nicht aufzeichnet.

Das wird sich laut dem Urteil nun ändern: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll künftig sicherstellen, dass Arbeitnehmer die Ruhezeit, die ihnen gesetzlich zusteht, wirklich bekommen. Wie genau Unternehmen und Arbeitnehmer das neue Gesetz in der Praxis umsetzen können, ist noch unklar – insbesondere in Branchen, in denen die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit fließend ist, wird es kompliziert.

Was genau bedeutet das Urteil für deutsche Arbeitgeber? Das erfahren Sie hier in derAnalyse zum Urteil von Fachanwältin Isabel Meyer-Michaelis.

Unsere Newsletter

Abonnieren Sie die HR-Presseschau, die Personalszene oder den HRM Arbeitsmarkt und erfahren Sie als Erstes alles über die neusten HR-Themen und den HR-Arbeitsmarkt.
Newsletter abonnnieren
Senta Gekeler, Redakteurin beim Magazin Human Resources Manager

Senta Gekeler

Senta Gekeler ist freie Journalistin. Sie war von 2018 bis 2023 Redakteurin beim Magazin Human Resources Manager.

Weitere Artikel