Interessante und motivierte Fachkräfte

Arbeitsrecht

Wer Asylbewerber grundsätzlich vom Arbeitsmarkt ausschließt, verschenkt eine wertvolle Ressource an Wissen und Fähigkeiten. Mehr Mut zur Veränderung ist dringend nötig.

Für viele Unternehmer ist die Suche nach qualifizierten Fachkräften längst zu einer der größten Herausforderungen geworden. In zahlreichen technischen Bereichen sowie in Gastronomie, Gesundheitswesen oder Pflege wird es zunehmend schwieriger für die Betriebe, geeignete Mitarbeiter in ausreichender Zahl zu finden und auch zu halten.

Die demografische Entwicklung ist eine der wesentlichen Ursachen dafür, der aktuelle Wirtschafts-Boom in Deutschland und die hohe Fachkräfte-Nachfrage verschärfen diese Situation noch. Seit mehreren Jahren werden deshalb Frauen mit Kindern, Langzeitarbeitslose, lernschwächere Schulabgänger, Menschen mit Migrationshintergrund und andere Zielgruppen gefördert, um sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Doch all dies wird nicht ausreichen, um den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft in den nächsten Jahren zu decken, wie auch der „Fachkräftemonitor“ der bayerischen Industrie- und Handelskammern zeigt.

In Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit reift zunehmend die Erkenntnis, dass es ohne Zuwanderung nicht gehen wird. Es wurde deshalb einiges unternommen, um die Zuwanderung zu steuern, die Willkommenskultur zu stärken und die Integration der Migranten in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Beispiele sind die – wenn auch nur mäßig erfolgreiche – Vergabe von Green- und Bluecard, die Lockerung des Ausländerbeschäftigungsrechts und das Berufsqualifikations-Feststellungsgesetz (BQFG), das im Jahr 2012 in Kraft getreten ist. Arbeitskräfte, die eine Berufsausbildung im Ausland absolviert haben, können jetzt ihre Abschlüsse daraufhin überprüfen lassen, ob sie mit dem entsprechenden deutschen Abschluss vergleichbar sind. Wenn die ausländische Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird (was in 70 Prozent der Fälle geschieht), erleichtert dies den Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt.

Auch für Asylbewerber wäre ein solches Anerkennungsverfahren grundsätzlich möglich. Denn jeder kann ohne Ansehen der Person, des Aufenthaltsstatus und der Nationalität die Anerkennungsprüfung beantragen, wenn er einen staatlich anerkannten ausländischen Bildungsabschluss besitzt. In der Praxis bleiben die Asylbewerber aber außen vor, weil im Asylverfahren nicht explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Außerdem müsste jemand die Kosten des Verfahrens übernehmen oder wenigstens vorstrecken.

Drohende Dequalifizierung

Hinzu kommt, dass Asylbewerber nach wie vor nur sehr eingeschränkt Zugang zu Ausbildung oder qualifizierten Arbeitsplätzen haben. Selbst wenn das absolute Arbeitsverbot nach den ersten neun Monaten ihres Aufenthalts ausläuft, haben sie schlechte Karten. Denn bevor sie zum Zuge kommen, wird erst eine Vorrangprüfung durchgeführt – es wird also untersucht, ob für die Stelle nicht ein deutscher oder europäischer Bewerber in Frage kommt. Den Asylbewerbern bleiben deshalb in aller Regel nur Aushilfsjobs. Damit kommt es im Laufe der Zeit häufig zu einer schleichenden Dequalifizierung, wodurch die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch weiter sinken.

Das ist schon deshalb menschlich und volkswirtschaftlich bedauerlich, weil der Altersdurchschnitt der asylsuchenden Menschen insgesamt deutlich unter der Altersverteilung in Deutschland liegt. Leider gibt es keine genauen Daten darüber, über welche Qualifikationen die Asylbewerber verfügen, weil dies im Zuge des Asylverfahrens nicht konsequent ermittelt wird. Es wird aber geschätzt, dass bis zu 50 Prozent der Asylbewerber eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium mitbringen.

Eine hohe Qualifizierung hilft ihnen jedoch selbst dann kaum weiter, wenn sie einen sogenannten Engpassberuf aus der Liste der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können. An dieser Situation hat die Lockerung des Ausländerbeschäftigungsrechts und die Änderung der Beschäftigungsverordnung für Ausländer zum 1. Juli 2013 wenig geändert, denn weiterhin gelten für Asylbewerber sehr restriktive Bedingungen wie beispielsweise der Nachweis einer berechtigten Einreise, was bei Asylsuchenden regelmäßig nicht der Fall ist. Nach den Unterlagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist es im Jahr 2012 gerade einmal 93 Geduldeten gelungen, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit als qualifizierte Fachkraft (gemäß der Ausnahmeregelung nach § 18 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) zu erhalten. Im ersten Halbjahr 2013 waren es gerade einmal 34 Fälle.

Die Fähigkeiten und Kenntnisse sind entscheidend, nicht die Umstände

Wir drehen uns also im Kreis: Einerseits dürften sich unter den Asylbewerbern viele für die deutsche Wirtschaft sehr interessante und motivierte Fachkräfte befinden. Andererseits verhindert das Asylrecht, dass diese Menschen systematisch „entdeckt“ und schnellstmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Damit bleiben sie Leistungsempfänger, statt ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren und Beiträge in die Sozialkassen einzuzahlen.

Wir sollten Mut zur Veränderung aufbringen und neue Wege beschreiten. Aus Sicht der Unternehmen ist es nicht entscheidend, warum und unter welchen Umständen jemand beschlossen hat, sein Glück im Ausland zu suchen. Ausschlaggebend sind vielmehr seine Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine Offenheit und Motivation. Die gesetzlichen Verbesserungen in den vergangenen Jahren im Ausländer-, Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie bei der Beschäftigungsverordnung sind erfreulich, reichen aber nicht aus, um Asylbewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir sollten sie zügig weiterentwickeln, um den „Gordischen Knoten“ zu durchschlagen. Davon würden alle profitieren: Die Migranten ebenso wie Unternehmen, Sozialkassen und Gesellschaft.

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Ursula Poller

Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin / Leiterin Berufsbildung
IHK Nürnberg

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