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Future of Work

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig will mit einem neuen Gesetz dem Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beikommen. Unternehmen sollen in Stellenausschreibungen ein Mindestgehalt angeben. Kann das funktionieren?

Noch immer verdienen Frauen laut Statistischem Bundesamt 22 Prozent weniger Geld als ihre männlichen Kollegen. Und auch bei vergleichbaren Qualifikationen und sonstigen Merkmalen sind es immerhin noch sieben Prozent. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig plant nun, mit einem neuen „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ gegen diese Lücke vorzugehen.

Beginnen soll dies schon bei Jobausschreibungen. In jeder Stellenanzeige, so heißt es im Referentenentwurf des Ministeriums, sei, „jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Verhandlungen dienen soll.“ Zudem sollen Arbeitgeber angeben, wenn sie bereit sind, auch mehr als dieses Mindestentgelt zu zahlen. Mit der Verpflichtung will die Ministerin erreichen, dass Frauen in Gehaltsverhandlungen eine bessere Grundlage haben und so entsprechend auch besser verhandeln können. Diese Transparenz soll helfen, die Gehaltsunterschiede abzubauen.

Wie sinnvoll ist dieser Vorstoß von Manuela Schwesig, kann er funktionieren? Und darf sich der Staat hier eigentlich einmischen? Diskutieren Sie mit uns! Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.

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Sven Pauleweit

Sven Pauleweit

Ehemaliger Redakteur Human Resources Manager

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