Flucht und Arbeitsmigration: (noch) ein Dickicht in der Behördenlandschaft

Meinung

Deutschland steht vor einer enormen demografischen Herausforderung, die ohne eine effiziente und zukunftsorientierte Arbeitsmigration nicht mehr zu bewältigen ist. Doch die Realität sieht anders aus: Zersplitterte Zuständigkeiten, schwerfällige Prozesse und eine überlastete Verwaltung behindern die dringend benötigte Zuwanderung von Fachkräften. Die Zeit drängt, denn die Babyboomer-Generation geht in Rente und hinterlässt eine klaffende Lücke auf dem Arbeitsmarkt.

Demografischer Druck und Fachkräftelücke

Laut der Studie Zuwanderung und Arbeitsmarkt – eine Analyse für Deutschland und die Bundesländer der Bertelsmann Stiftung ist für ein stabil bleibendes Potenzial an Erwerbspersonen in den kommenden 15 Jahren eine Arbeitseinwanderung zwischen 288.000 und 368.000 Arbeitskräften pro Jahr erforderlich.

Da innerhalb der EU überall eine ähnliche demografische Lage herrscht, werden diese Arbeitseinwanderer künftig vor allem aus Drittstaaten kommen. Von solchen Einwanderungszahlen sind wir heute noch weit entfernt. Gemäß den Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Jahr 2023 rund 71.000 neue Arbeitsvisa an Drittstaatler erteilt.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) war eines der großen Projekte der Ampel-Regierung. Im Jahr 2023 reformierte sie das seit 2020 bestehende Gesetz und erleichterte damit den Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland. Unter der zuvor regierenden GroKo war es in den Jahren nach 2015 und 2016 einfacher für Geflüchtete nach Deutschland zu kommen als dies für ausländische Fachkräfte möglich war. Bereits seit 2021 wurde an beiden Stellschrauben gedreht: Arbeitseinwanderung sollte erleichtert, irreguläre Migration zurückgedrängt werden. Die Erlangung von Aufenthaltstiteln wurde mittels eines Punktesystems erleichtert.

Schutzinteressen wahren

Wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Arbeitseinwanderung ist eine leistungsfähige und eine digitale Migrationsverwaltung mit klaren Zuständigkeiten. Diese muss eine Einwanderung ermöglichen, die legal ist und die Schutzinteressen aller Beteiligten wahrt und sie nicht verhindert. Entscheidend ist dabei, dass die Bearbeitungszeiten niedrig, gleichmäßig und vorhersehbar sind. Die Erfolgsaussichten eines Visumantrags müssen schon im Voraus erkennbar und Fehler der Verwaltung durch Selbstkontrolle schnell korrigierbar sein.

Derzeit ist die Verwaltung nach diesem Idealbild nicht in der Lage, das bestehende Arbeitseinwanderungsaufkommen zu bewältigen. Ausgeprägter Weiterbildungsbedarf, gepaart mit hohen Krankenständen bei den Mitarbeitenden und händische Arbeitsschritte innerhalb unabgestimmter Digitalisierungsvorhaben sorgen für Unmut auf allen Seiten. Eine gelungene Willkommenskultur bräuchte eine effiziente, transparente und nutzerfreundliche Verwaltung, die qualifiziertes Personal hat und genügend Kapazitäten, um auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Fachkräften eingehen zu können.

Gleichwohl gibt es Lichtblicke in der Behördenlandschaft: Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel bündelt schon jetzt erfolgreich die Visumbearbeitung und entlastet so die Auslandsvertretungen. Das Auswärtige Amt digitalisiert mit dem Auslandsportal die Visumantragstellung.

Gleiches macht die Bundesagentur für Arbeit, bei der Arbeitsgenehmigungen nun online beantragt werden können. Allerdings zeigt schon die Anzahl dieser Vorhaben, dass hier nicht an einem Strang gezogen wird. Jedes Antragsportal muss von Arbeitgeber und Fachkraft neu ausgefüllt werden, was einen Mehraufwand bedeutet. Aktuell sind die Verfahren und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem FEG nicht gebündelt in möglichst einer einzigen Behörde, sondern die Zuständigkeiten horizontal und vertikal zersplittert.

Mit dem Tandem-Modell Verwaltung vereinfachen

Seit September 2024 lag der ehemaligen Bundesregierung das Ergebnis einer entsprechenden Machbarkeitsstudie der PD – Berater der öffentlichen Hand vor. Im Kern der Studie steht die Empfehlung für ein Tandem-Modell, in dem das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) eng verzahnt zusammenarbeiten. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen könnte laut der Studie die aktuellen Bearbeitungszeiten um bis zu 40 Prozent reduzieren, was wiederum höhere Bearbeitungszahlen ermöglichen würde.

Ein besonderer Vorteil dieses Konzepts: Es würde nicht einmal die Schaffung einer neuen Einwanderungsbehörde erfordern. Die neue Bundesregierung hat das Thema Verwaltungsreform aufgegriffen und schlägt den Aufbau einer neuen digitalen Work & Stay Agentur vor. Richtigerweise schließt der Vorschlag der Bundesregierung die Bearbeitung des Anerkennungsverfahrens durch die Agentur mit ein. Nach dem Tandem-Modell sind die Visa- und Aufenthaltsverfahren beim BfAA zu bündeln, während die Zuständigkeit für die Arbeitsmarktzulassung bei der Bundesagentur für Arbeit bleibt. Diese klare Aufgabenteilung vermeidet Doppelstrukturen und nutzt vorhandene Kompetenzen.

Visa- und Einwanderungsprozess auf dem Prüfstand

Im Ergebnis muss der darauf aufgebaute Einwanderungsprozess dem Anspruch eines One-Stop-Shops genügen. Arbeitseinwanderer und ihre Arbeitgeber sollten einem Verfahren begegnen, das aus einem Guss ist und durchgehend digital abläuft. Zu digitalisieren sind dabei nur sinnvolle Verfahrensschritte; der gesamte Visa- und Einwanderungsprozess muss daher kompromisslos auf den Prüfstand gestellt werden.

Es ist wichtig, dass im Prozess nach der von dem Tandem BfAA-BA betreuten Ersteinreise ein geordneter Übergang an die Ausländerbehörden vor Ort erfolgt. Dafür muss in den Kommunalverwaltungen genügend Kompetenz und Kapazität für eine von Willkommenskultur getragene Fachkräfteeinwanderung zur Verfügung stehen. Das kann nur gelingen, wenn die Migrationsbehörden sich ein völlig neues Image geben und selbst attraktive Arbeitgeber werden.

Bei der Umsetzung der Digitalisierung sollte dabei immer aus Sicht der Nutzer gedacht werden, sowohl der Arbeitgeber als auch der ausländischen Arbeitnehmer, damit eine einheitliche und intuitive „User Experience“ entsteht. Gleichzeitig könnte das BfAA schon vor der Einreise einen Mehrwert für Arbeitgeber schaffen: Diese sollten sich direkt an das BfAA wenden können und mittels beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Einreise in die Wege leiten können.

Getrennte Betreuung von Arbeitsmigration

In Bezug auf die Bearbeitungskapazitäten ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, warum in den letzten Jahren die Verfahren so lange gebraucht haben. Mangels nennenswerten Anstiegs lag dies nicht an der Fachkräfteeinwanderung. Der Grund ist vielmehr in der im derzeitigen System zusammen liegenden Bearbeitung von humanitärer Migration einerseits und Arbeits- und Bildungsmigration andererseits. Die Fluchtmigrationszahlen waren in den vergangenen Jahren nicht nur wesentlich höher, sondern auch viel volatiler.

Hochschnellende Bearbeitungszeiten für alle Formen der Migration sind die Folge. Eine verlässliche Bearbeitung von Fällen der Arbeits- und Bildungsmigration, inklusive des dazugehörigen Familiennachzugs, lässt sich deshalb durch eine weitergehende Trennung der Bearbeitung von Fluchtmigrationsfällen ermöglichen. So könnte das BAMF nicht nur die Anerkennungsverfahren durchführen, sondern auch die Titelerteilung in Fällen der humanitären Migration übernehmen. Damit würde in den kommunalen Ausländerbehörden Kapazitäten für die Betreuung von Arbeitseinwanderung geschaffen.

Klare Rollenverteilung zwischen Politik und HR

Neben einer funktionierenden Migrationsverwaltung ist für erfolgreiche Arbeitseinwanderung ein vitaler Markt von Einwanderungs- und Recruiting-Dienstleistungen notwendig. Langsam wächst ein Ökosystem von Vermittlungsagenturen, Sprachdienstleistern, Einwanderungskanzleien und Relocation-Agenturen heran. Gleichzeitig ist das Marktgeschehen von zahllosen, staatlich finanzierten Vermittlungs- und Beratungsprogrammen geprägt, die sich verzerrend auf den Markt auswirken. Mit ihren Gratisangeboten behindern sie dabei das Heranwachsen von Wettbewerb und wecken falsche Erwartungen über Kosten und Risiken einer Einstellung aus dem Ausland.


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Für den Staat ist es an der Zeit, seine Rolle als Mitspieler auf dem Recruiting-Markt gegen die Rolle des Schiedsrichters einzutauschen. Das bedeutet zum einen, sich auf die Kernrolle der Bereitstellung öffentlicher Güter zu konzentrieren: Gute Gesetze, leistungsstarke Verwaltung, Vergleichbarkeit von Abschlüssen erleichtern, Deutsch als Fremdsprache im Ausland fördern. Zum anderen bedeutet dies aber auch, eine angemessene Aufsicht auszuüben, um zu verhindern, dass unlautere Anbieter rechtliche und finanzielle Risiken bei einstellungsbereiten Arbeitgebern und einwanderungsbereiten Fachkräften abladen. Ein Projekt mit dem Titel „Arbeitseinwanderung – Die Unvollendete“ kann sich unser Land nicht leisten.

Lösungsansätze für bessere Verfahren und einen One-Stop-Shop liegen spätestens seit der Machbarkeitsstudie vom September 2024 auf dem Tisch und harren einer Umsetzung. Für eine echte Wirtschaftswende ist auch in der Arbeitseinwanderung jetzt ein Richtungswechsel und beherztes Handeln nötig. Unternehmen und HR-Verantwortliche sollten dabei proaktiv die Fachkräfteeinwanderung mitgestalten. Das bedeutet: innovativ rekrutieren, Willkommenskultur schaffen, Prozesse optimieren, frühzeitig planen, in Weiterbildung investieren und faire Arbeitsbedingungen garantieren. Nur so kann der Fachkräftebedarf und die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland nachhaltig gesichert werden.

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Porträt eines Mannes mit Brille, braunen Haaren, in einem Anzug mit Krawatte, vor einem neutralen Hintergrund.

Marius Tollenaere

Marius Tollenaere ist Partner der auf Einwanderungsrecht spezialisierten Kanzlei Fragomen Global LLP in Frankfurt am Main.
Porträt einer Frau mit blonden Haaren, die in einem schwarzen Oberteil lächelt, vor einem unscharfen Hintergrund.

Dr. Ann-Veruschka Jurisch

Ann-Veruschka Jurisch ist ehemalige Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin der FDP-Fraktion für die Fachkräfteeinwanderung.

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