
Kein Kündigungsschutz mehr für Topverdiener? Was die geplante Lockerung bedeutet
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Arbeitsrecht
CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf eine weitreichende Änderung im Kündigungsschutzrecht geeinigt: Für Beschäftigte, deren Jahresvergütung das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet – derzeit entspricht das einem Jahresgehalt von 177.450 Euro brutto –, soll der Kündigungsschutz zum 1. Januar 2027 gelockert…