
Manche sind eben (auch nicht) gleicher!
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Arbeitsrecht
Bestandsschutz, Entgeltschutz, Tätigkeitsschutz, Benachteiligungsschutz: Wer sich in den Betriebsrat wählen lässt, wird vom Gesetzgeber umfassend geschützt. Arbeitgeber sind aufgefordert, Betriebsratsmitglieder weitgehend so zu behandeln wie die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.…