
Schwerbehinderung: Kein Präventionsverfahren während der Wartezeit
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Arbeitsrecht
Der Paragraf 167 Absatz 1 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) regelt das sogenannte Präventionsverfahren im Arbeitsverhältnis mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeitenden. Ziel dieser Vorschrift ist es, bei auftretenden personen-,…