Das Outsourcen von Aufgaben übers Internet ist nicht unumstritten. Führende Vermittler solcher Arbeitsaufträge haben sich jetzt selbst einen Code of Conduct gegeben, um für diese Form des Arbeitens allgemeingültige Leitlinien zu entwickeln.
Es dürfte gewiss auch eine Rolle gespielt haben, dass Crowdsourcing und -working, also das Auslagern von Aufgaben an die Crowd im Internet, von Teilen der Gesellschaft durchaus kritisch gesehen wird. Den Initiatoren des Code of Conduct für Crowdworker geht es aber nach eigener Aussage vor allem darum, „allgemeingültige Leitlinien für das eigene Handeln im Rahmen von bezahlter Crowdarbeit zu etablieren“. Sie sehen dies als eine moderne Form des Arbeitens an und wollen mit ihrem „selbstauferlegtem Regelwerk“ eine „Win-Win-Situation für alle Beteiligten“ daraus machen.
Der Hauptkritikpunkt an dieser noch recht neuen Art des Geldverdienens ist immer wieder die Bezahlung beziehungsweise der Status der Arbeiter. Diesbezüglich wird in dem Regelwerk deutlich gemacht, dass Crowdworking gleichzusetzen ist mit einer freiberuflichen Tätigkeit oder selbstständigem Unternehmertum, also kein dauerhaftes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis darstellt. Daneben wird der Aspekt eines fairen und angemessenen Honorars betont.
Bisher gibt es mit Testbirds, Clickworker und Streetspotr erst drei Unterzeichner des Regelwerks. Allerdings gehören die zu den größeren Plattformen. Unterstützt wird die Initiative vom Deutschen Crowdsourcing Verband.
Ein Anfang ist damit gemacht, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Plattform und Crowdworkern auf eine solidere Basis zu stellen. Was richtig ist, denn wegzudenken ist diese Art der Arbeit nicht mehr. Schätzungen gehen aktuell von bis zu einer Million Crowdworkern in Deutschland aus.