Psychische Belastungen

Arbeitsrecht

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz scheinen immer mehr zuzunehmen. Hierzu sollen nun gesetzliche Regelungen getroffen werden.

Termin- und Leistungsdruck, dauernde Unterbrechungen und Wochenendarbeit: Fast die Hälfte der Deutschen klagt darüber, dass psychische Belastungen in der Arbeitswelt stark zugenommen hätten. Dies geht aus dem „Stressreport Deutschland 2012“ hervor, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Januar veröffentlichte. Hierauf hat die Bundesregierung nunmehr reagiert und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der vorsieht, dass zukünftig auch psychische Belastungen im Arbeitsschutzgesetz berücksichtigt werden sollen.

Bis vor wenigen Jahren fristete das Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz noch ein Schattendasein. Doch mit der stetigen Zunahme von Burn-out-Erkrankungen rückt sowohl für Unternehmen als auch den Gesetzgeber ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement, mit dem präventiv gegen psychische Erkrankungen vorgegangen werden kann, immer mehr in den Blickpunkt.

Bislang war diese Frage gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. In den §§ 3, 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist lediglich vorgesehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz des Mitarbeiters so zu gestalten hat, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Aus dieser allgemeinen Verpflichtung wurde in der Vergangenheit bereits abgeleitet, dass der Arbeitgeber auch dafür Sorge tragen muss, die Arbeitnehmer vor allen Faktoren zu schützen, die eine psychische Erkrankung auslösen können.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 21. Februar 2013 in erster Lesung im Bundestag beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde, sieht für § 4 Nr. 1 ArbSchG eine Ergänzung dahingehend vor, dass die Gesundheitsgefährdung nunmehr als „physische und psychische“ definiert wird. Überdies sind im Rahmen der nach § 5 Abs. 3 ArbSchG zu berücksichtigenden Gefährdungsfaktoren auch „psychische Belastungen bei der Arbeit“ einzubeziehen.

Auch wenn es zu begrüßen ist, dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage dafür schafft, dass das betriebliche Gesundheitsmanagement auch auf psychische Belastungen ausgeweitet werden kann, bleiben in der Praxis weiterhin viele Fragen offen. Insbesondere ist es für das Unternehmen nach wie vor schwer, zu erkennen, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich psychisch erkrankt ist oder unter dem Deckmantel eines Burn-outs eine Krankheit lediglich vortäuscht und hierdurch umfangreiche Kosten verursacht.

Ungeachtet dessen sind Arbeitgeber jedoch gut beraten, wenn sie in ihrem Unternehmen ein nachhaltiges Gesundheitsmanagement implementieren. Dies stellt in der modernen Arbeitswelt nicht nur einen Wettbewerbsfaktor dar, sondern kann erhebliche Kosten sparen, wenn Arbeitnehmer seltener erkranken und produktiver arbeiten.

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Jens Ginal, Foto: Privat

Jens Ginal

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei Weitnauer
Jens Ginal ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Weitnauer in Berlin.

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