Entspannt in den Ruhestand

Personalmanagement

Arbeitnehmer müssen immer länger bis zur Rente arbeiten. Der Wunsch nach einem flexiblen Übergang in den Ruhestand wächst. Welche Modelle es gibt und für wen sie sich eignen.

Heutige Berufsanfänger kann der Gedanke an das bevorstehende Arbeitsleben schon mal entmutigen: 67 Jahre müssen Arbeitnehmer derzeit werden, bis sie abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Derweil wünscht sich mehr als ein Drittel der 50- bis 59-Jährigen einen Renteneintritt vor dem 63. Lebensjahr, 19 Prozent sogar vor dem 60. Geburtstag. Auch unter jüngeren Arbeitnehmern zwischen 30 und 39 Jahren würde fast ein Viertel gern mit unter 60 in Rente gehen. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge aus dem Jahr 2018.

Auch Arbeitgeber wünschen sich oft, dass ihre Angestellten flexibel in den Ruhestand gehen können: „In Unternehmen gibt es inzwischen ein starkes Bedürfnis, flexible Arbeitszeiten anzubieten“, sagt Professorin Maike Andresen, Inhaberin des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Personalmanagement und Organizational Behaviour an der Universität Bamberg. Strukturwandel und internationaler Wettbewerb führten in vielen Branchen zu Stellenabbau. „Mit flexiblen Ruhestandsmodellen wollen Unternehmen dies möglichst sozialverträglich gestalten – verbleibende Mitarbeiter sollen schließlich motiviert bleiben. Darüber hinaus wollen Arbeitgeber auch ältere Fachkräfte lange binden, um von ihrem Wissen zu profitieren.“

Die altbekannte Methode, Mitarbeiter über Abfindungen früher in Rente zu schicken, gebe es immer seltener, sagt Andresen: „Abfindungen sind vielen Firmen inzwischen einfach zu teuer.“ Außerdem verlässt der Arbeitnehmer dadurch abrupt das Unternehmen, was zu Wissensverlust führen kann. „Es ist wichtig, einen sanften Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen“, sagt die HR-Expertin. „Zum einen lässt sich das Wissen scheidender Mitarbeiter so besser an die jüngere Generation übertragen. Zum anderen ermöglicht es Arbeitnehmern, sich langsam an den Ruhestand zu gewöhnen.“
Altersteilzeit, Vorruhestand, Lebensarbeitszeitkonten oder auch die Flexi-Rente: Welche Ruhestandsmodelle gibt es und wer setzt sie ein?

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist eine der bekanntesten Möglichkeiten. Rund 236.000 gesetzlich Versicherte befanden sich im Jahr 2017 in Altersteilzeit, zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Das Konzept: Beschäftigte arbeiten kürzer; die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente wird halbiert. Man unterscheidet zwischen zwei Modellen: Beim sogenannten Gleichverteilungsmodell wird die reduzierte Arbeitszeit auf die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Das Modell eignet sich zum Beispiel für Menschen, die im Alter nur noch halbtags arbeiten wollen oder phasenweise für bestimmte Projekte eingesetzt werden.

Das Blockmodell gliedert sich dagegen in eine aktive und eine passive Phase: Zuerst arbeitet der Arbeitnehmer in Vollzeit, erhält aber nur die Hälfte seines Gehalts. In der passiven Phase ist er freigestellt und erhält die andere Hälfte. Das Blockmodell hat sich in der Praxis vielfach durchgesetzt – obwohl das ursprünglich nicht so gedacht war. „Schließlich wollte man mit der Teilzeit Arbeitnehmer länger ans Unternehmen binden“, sagt Professorin Andresen.

Der Volkswagen-Konzern plant derzeit den kompletten Umstieg auf Elektromobilität und streicht Stellen. Um den Personalabbau möglichst sozialverträglich zu gestalten, wirbt Betriebsratschef Bernd Osterloh schon länger für die Altersteilzeit. Bisher haben sich rund 9.300 VW-Beschäftigte für das Modell entschieden – sie gehen bis zum Jahr 2020 in die passive Phase der Altersteilzeit. Für Arbeitnehmer ist Altersteilzeit jedoch nicht immer die beste Wahl: Zwar stocken Unternehmen mit mächtigen Betriebsräten das reduzierte Gehalt in der Regel auf 60 Prozent auf und zahlen zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Dennoch müssen Arbeitnehmer in Altersteilzeit später mit Renteneinbußen klarkommen. Ein weiterer Nachteil: „Manche Arbeitnehmer können damit nicht mehr ihren ursprünglichen Job ausüben, wenn dieser in Teilzeit nicht machbar ist“, sagt Andresen.

Lebensarbeitszeitkonten

Die Idee hinter Lebensarbeitszeitkonten ist einfach: „Ich kann bestimmte Arbeitszeiten auf ein Konto buchen und diese Zeit am Ende meines Berufslebens wieder entnehmen“, erklärt Andresen. Die Gelegenheit bietet sich zum Beispiel bei einem neuen Tarifvertrag, nach dem Beschäftigte statt 40 nur noch 38,5 Wochenstunden arbeiten sollen. Mit einem Arbeitszeitkonto arbeiten die Mitarbeiter weiterhin 40 Stunden, zahlen die überschüssigen anderthalb Stunden auf ihr Konto ein – und können sie im Alter einlösen. „Gleichzeitig können Arbeitgeber in Überlastsituationen kurzfristig zusätzliche Arbeitszeitkapazität von Mitarbeitern gewinnen und so ihren Flexibilitätsbedarf decken“, sagt Andresen.

Alternativ lassen sich auch Teile des Gehalts auf das Konto übertragen, das dann für die freie Phase ausgezahlt wird. Diese Methode bietet der Softwarehersteller SAP an, bei dem Mitarbeiter seit 2000 in ein Arbeitszeitkonto einzahlen können. In der sogenannten Ansparphase verzichten sie auf Geld – etwa aus dem Grundgehalt oder einer Zusatzvergütung – und zahlen in das Konto ein, wo es in Zeit umgewandelt wird. In der Entnahmephase nehmen sie die Zeit aus dem Arbeitszeitkonto, die sie brauchen. Die Zeit wird ihnen später in Form von Geld ausgezahlt. „Dieses Modell lässt sich so auch für den Ruhestand verwenden“, sagt Susanne Löffler, Head of Total Rewards bei SAP. Seit 2013 können sich ältere Mitarbeiter ihre angesparte Zeit auszahlen lassen, um eine Freistellung vor der Rente zu finanzieren – und damit ohne Einbußen früher in den Ruhestand gehen.

Inzwischen gibt es laut Löffler rund 10.000 Mitarbeiterkonten bei SAP, auf denen sich etwa 18,5 Millionen Stunden angesammelt haben. „Das Modell steigert die Attraktivität des Unternehmens, da Mitarbeiter ihre Arbeitszeit damit flexibilisieren können“, sagt Löffler. Das motiviere die Belegschaft. Auch finanziell lohne sich das Modell: Denn das, was Mitarbeiter auf ihr Arbeitszeitkonto übertragen, müssen sie erst einmal nicht versteuern. Auch müssen sie in der Ansparphase keine Sozialabgaben zahlen. Erst bei der Entnahme wird dieses Einkommen versteuert und verbeitragt. Für Unternehmen steigt allerdings der Administrationsaufwand: „Die Konten müssen implementiert werden und vor Insolvenz geschützt sein“, sagt Löffler. Bei kleineren Unternehmen könnten dafür die Kapazitäten fehlen.

Seit April dieses Jahres kombiniert SAP Lebensarbeitszeitkonten mit einem Altersteilzeitmodell. Während das Arbeitszeitkonto von allen Mitarbeitern genutzt werden kann, wird die Altersteilzeit derzeit nur für Beschäftigte aus den Jahrgängen 1964 und älter angeboten. Zwar läuft bei SAP derzeit auch ein Abfindungsprogramm bis Ende des Jahres. Langfristig will das Unternehmen aber weg von solchen Ad-hoc-Lösungen.

Vorruhestand

Von Vorruhestandsregelungen machen vor allem Großunternehmen Gebrauch, geht aus einer Erhebung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung über verschiedene Ruhestandsmodelle hervor. Aktuelles Beispiel: Eon. Der Essener Energiekonzern bietet vielen Beschäftigten diese Möglichkeit an, um die geplante Übernahme der RWE-Tochter Innogy zu vereinfachen. „Weil es sich um ein vergleichsweises kostenintensives Instrument handelt, kommen die betrieblichen Vorruhestandsregelungen in umfangreicherem Maße meist nur in konjunkturellen Krisenzeiten, bei Standortschließungen oder strukturellem Personalabbau zum Einsatz“, heißt es bei der Hans-Böckler-Stiftung.

Zwar können Arbeitnehmer durch den Vorruhestand kürzer arbeiten. Sie müssen in der Regel aber erhebliche Abschläge bei der Rente hinnehmen. Jedes Jahr, das ein Arbeitnehmer früher in den Ruhestand geht, schrumpft die Höhe der Rente um 3,6 Prozent, heißt es bei der R+V-Versicherung. „Das ist vor allem für Geringqualifizierte und Arbeitnehmer in einer niedrigen Entgeltstufe kaum machbar“, sagt HR-Expertin Andresen. Allerdings können Vorruheständler eine geringfügige Beschäftigung annehmen oder in Altersteilzeit weiterarbeiten. Dann zahlen sie weiterhin in die Rentenkasse ein und mildern Verluste ab.

Flexi-Rente

In Deutschland arbeiten immer mehr Menschen auch nach dem Renteneintritt weiter. Mehr als 240.000 Ruheständler haben im Jahr 2017 sozialversicherungspflichtig gearbeitet, zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. 980.000 Menschen im Rentenalter hatten einen Minijob, 411.000 über 65 Jahre waren selbstständig.

Die sogenannte Flexi-Rente soll solche Arbeitnehmer noch stärker motivieren, nach dem Renteneintritt weiterzuarbeiten. Denn wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter den Beitrag zahlt. „So kann man seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern“, schätzen Experten der Bundesregierung. Der Vorteil: Ruheständler bessern ihr monatliches Einkommen auf und erhöhen gleichzeitig ihre Rente. „Die Flexi-Rente soll dabei helfen, Fachkräfte länger zu halten“, erklärt Francesco Fronholt, Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung im Rheinland. „Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass erfahrene Arbeitnehmer nicht sofort und vollständig dem Betrieb fehlen. Ihr Wissen und ihre Arbeitsleistung können – in der Regel zu günstigeren Konditionen – erhalten bleiben.“

Das seit 2017 bestehende Gesetz soll den Übergang in den Ruhestand flexibler machen. Vor allem sollen es auch Arbeitnehmer leichter haben, die vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen und sich ein wenig dazuverdienen wollen. „Die Flexi-Rente hat bestehende, sehr starre gesetzliche Regelungen abgelöst“, sagt Fronholt. Zuvor konnten Ruheständler nur maximal zweimal pro Jahr mehr als 450 Euro monatlich dazuverdienen. Überschritten sie den Betrag ein drittes Mal, wurde ihre Rente um zwei Drittel gekürzt. „Die Regelung griff schon, wenn ein Arbeitnehmer im dritten Monat nur fünf Euro über der Freigrenze lag“, erklärt Fronholt. „Das war den Betroffenen nur schwer zu vermitteln.“

Mit der Flexi-Rente ändert sich das: Zwar dürfen Arbeitnehmer weiterhin nur 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass es dafür Abzüge bei der Rente gibt. Allerdings wird die Rente jetzt nicht sofort und nicht so drastisch gekürzt, wenn Arbeitnehmer den Betrag überschreiten. „Stattdessen werden nur 40 Prozent ihres Hinzuverdiensts auf ihre Rente angerechnet, der die 6.300 Euro übersteigt“, sagt Fronholt. Das heißt: Wer beispielsweise 100 Euro mehr verdient hat, bekommt eine um 40 Euro geringere Rente.

Unsere Newsletter

Abonnieren Sie die HR-Presseschau, die Personalszene oder den HRM Arbeitsmarkt und erfahren Sie als Erstes alles über die neusten HR-Themen und den HR-Arbeitsmarkt.
Newsletter abonnnieren
(c) wortwert

Nina Bärschneider

Nina Bärschneider ist Redakteurin bei der Wirtschaftsredaktion „wortwert“ in Köln. Journalismus hat sie an der Kölner Journalistenschule für Politik und Wirtschaft gelernt, parallel dazu studierte sie Sozialwissenschaften und VWL an der Uni Köln. Bei wortwert betreut sie alle Kunden rund um Karriere- und Managementthemen.

Weitere Artikel