Das Bundeskabinett hat am 23. Februar einem Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns zugestimmt. Damit steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Oktober auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro. Zudem soll die Verdienstgrenze von geringfügig Beschäftigten von 450 Euro auf monatlich 520 Euro erhöht werden. Das ermöglicht Beschäftigten in Minijobs dann eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn.
Beide Anpassungen sind zentrale Punkte des Koalitionsvertrages der amtierenden Bundesregierung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Mindestlohnerhöhung, kritisiert jedoch die Ausweitung der Minijob-Grenze. Denn die führe dazu, dass weiterhin viele Millionen Beschäftigte nicht unter den Schutz einer Sozialversicherung fielen, sagt Vorstandsmitglied Anja Piel.
Scharfe Kritik für den Gesetzesbeschluss gab es von Seiten der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, wie etwa die Arbeitgebervereinigung BDA und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Der Mindestlohn drohe mit der Festlegung durch den Gesetzgeber zum Spielball gesellschaftspolitischer Interessen zu werden, äußert sich der vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die Verbände sehen die Tarifautonomie verletzt und verweisen auf die Empfehlungen der unabhängigen Mindestlohnkommission. Diese evaluiert alle zwei Jahre, unter anderem wie sich der Mindestlohn auf die Absicherung der Arbeitnehmenden und die Wettbewerbsbedingungen auswirkt. Künftige Mindestlohnanpassungen erfolgen weiterhin auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission. Der nächste Evaluationsbericht soll im Juli 2023 vorgelegt werden.