Mehr Geld bei „Aufstiegs-Bafög“

Personalmanagement

Mehr Unterstützung für Aufstiegswillige: Wer sich beruflich weiterqualifizieren will, soll künftig mehr Geld erhalten.

Die Bundesregierung will das 2016 in Kraft getretene Aufstiegs-Bafög reformieren. Die Novellierung soll an diesem Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden: Wer sich beruflich weiterqualifizieren will, erhält künftig mehr Geld und kann die Förderung außerdem mehrmals beziehen. Von der Neuerung profitieren zum Beispiel Menschen, die sich zum Meister, Fachwirt, oder auch in sozialen Berufen fortbilden wollen.

Das Aufstiegs-Bafög gilt für Fortbildungsmaßnahmen in Voll- oder Teilzeit. Der Staat übernimmt unabhängig vom Einkommen die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen in Höhe von maximal 15.000 Euro und einkommensabhängig auch die Lebenshaltungskosten. Die Finanzierung erfolgt so durch eine Mischung aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und einem Darlehen.

Die Reform sieht nun vor, den Anteil der Bezuschussung zu erhöhen. Künftig sollen 50 statt wie bisher 40 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten rückzahlungsfrei übernommen werden. Menschen mit niedrigem Einkommen, deren Lebensunterhaltskosten mitfinanziert werden, müssen diesen Zuschuss außerdem gar nicht mehr zurückzahlen. Geplant ist zudem die Erhöhung des zugrundeliegenden Vermögensfreibetrags. Auch Alleinerziehende und Familien mit Kinder sollen stärker gefördert werden und werden höher bezuschusst.

Die Novelle sieht vor, dass Aufstiegswillige die Förderung bis zu dreimal beziehen können – nicht wie bislang nur einmal. Künftig werden so auch stufenweise Fortbildungen wie etwa vom Gesellen zum Servicetechniker, dann vom Servicetechniker zum Meister und schließlich vom Meister zum Betriebswirt mitfinanziert.

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