Arbeitsrecht: 4 wichtige Urteile

Arbeitsrecht

Von Urlaubs- bis Tarifrecht: 4 Arbeitsrechturteile, die Unternehmen kennen sollten.

Kein Anspruch auf halbe Urlaubstage

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen. Das hat das LAG Baden-Württemberg in einem Urteil vom 6. März 2019 entschieden. Die Klage eines Arbeitnehmers, der im familieneigenen Weingut mithalf und die Möglichkeit haben wollte, an bis zu 20 halben Tagen pro Jahr kurzfristig – je nach Wetterlage – im Weinberg arbeiten zu können, blieb erfolglos. Zwar sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Eine „Atomisierung“ des Urlaubsanspruchs widerspricht jedoch dem Grundsatz, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Nur so kann der Urlaub Erholungszwecken dienen. Der bloße Wunsch des Arbeitnehmers nach Urlaub in Kleinstraten ändert daran nichts.

Haustarifverträge zu Sanierungszwecken können ihr Ziel verfehlen

Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die auf genau bezeichnete Flächentarifverträge verweisen, können nicht ohne besondere Anhaltspunkte dahingehend ausgelegt werden, dass auch später abgeschlossene Haustarifverträge erfasst werden. Das hat das BAG mit Urteil vom 12. Dezember 2018 entschieden. In dem Fall hatte ein tarifgebundenes Einzelhandelsunternehmen in einer Sanierungsphase versucht, die Löhne durch den Abschluss eines Haustarifvertrags vorübergehend unter das Niveau der einschlägigen Flächentarifverträge zu senken, um im Gegenzug Standorte und Beschäftigung zu sichern. Fazit: Beim Abschluss von Haustarifverträgen, insbesondere in Sanierungsphasen, sind Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen genau zu analysieren.

Keine Beschäftigungsgarantie für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fertigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Daraus folgt jedoch kein absoluter Schutz vor einer betriebsbedingten Kündigung, wenn der Arbeitgeber eine Organisationsänderung durchführt, die den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten entfallen lässt. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, die sie nach ihrem Organisationskonzept nicht mehr benötigen. Das hat das BAG in einem Urteil vom 16. Mai 2019 klargestellt.

Yogakurs kann der beruflichen Weiterbildung dienen

Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung, die der beruflichen Weiterbildung dient. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist hier weit gefasst. Es geht um die Förderung der Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung der Arbeitnehmer in dem sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandel. Ein Yogakurs der Volkshochschule kann der Bewältigung von Belastungen im Arbeitsleben dienen –und daher als Bildungsurlaub gelten. Näheres ist nachzulesen im Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11. April 2019.

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Ralf-Dietrich Tiesler

Ralf-Dietrich Tiesler

Ralf-Dietrich Tiesler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart.

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