Koalitionsvertrag: Das ändert sich im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Acht-Stunden-Tag als Basis bleibt

Die neue Koalition möchte weiterhin am bisherigen Modell des Acht-Stunden-Tags festhalten und sieht diesen als Ausgangspunkt für die Gestaltung von Arbeitszeitbedingungen. Doch zeichnet sich ab, dass künftig die tägliche Höchstarbeitszeit flexibler verlängert werden kann. Es soll probeweise eine befristete Regelung gelten, die den Tarifpartnern mehr Spielräume in Sachen Arbeitszeit in den Tarifverträgen ermöglicht.

Gleichzeitig will sich die Koalition der Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung (EuGH vom 14. Mai 2019 – Az. C-55/18 –CCOO) annehmen. Offen bleibt noch, wie dies konkret erfolgen soll. Jedoch enthält der Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zur Beibehaltung der Vertrauensarbeitszeit, was aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht zu begrüßen ist.

Kommt ein Recht auf Homeoffice?

Ein explizites Recht auf Homeoffice sieht der Vertrag nicht vor. Dennoch soll die mobile Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung abgegrenzt werden. Zudem ist ein Erörterungsanspruch für Beschäftigte geplant, deren Tätigkeit grundsätzlich aus dem Homeoffice möglich ist. Nur wenn betriebliche Belange dem Wunsch auf mobile Arbeit entgegenstehen, können Arbeitgeber künftig widersprechen. Hürden bei der Remote-Arbeit vom Ausland aus sollen EU-weit abgebaut werden.

Arbeitnehmerüberlassung weiterhin möglich

Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sind keine großen Veränderungen zu erwarten. Die Koalition wird hier die bisherigen gesetzlichen Regelungen evaluieren und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Maßgeblich wird dies vom Ausgang der anstehenden Urteile des EuGHs zum Gleichstellungsgrundsatz und zur Überlassungshöchstdauer abhängen. Erfreulich ist, dass die Koalition Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung klar als „notwendige Instrumente“ im Wirtschaftsleben anerkennt. Außerdem setzen die Regierungsparteien auf einen erhöhten Arbeitnehmerschutz bei grenzüberschreitenden Entsendungen.

Geringe Einschränkungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen

Auch bei der sachgrundlosen Befristung sind keine großen Änderungen absehbar – sie soll wie bisher gelten. Kettenbefristungen im Rahmen von Sachgrundbefristungen sollen beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre begrenzt werden und nur in Ausnahmefällen länger zulässig sein. Außerdem wird bei der Befristung mit Sachgrund der der Haushaltsbefristunggestrichen, was allerdings im Wesentlichen die öffentliche Hand betrifft.

Koalition setzt auf Digitalisierung

Nicht nur bei der betrieblichen Mitbestimmung setzt die Koalition auf Digitalisierung. Hier können Betriebsräte künftig entscheiden, ob sie digital oder analog arbeiten. Onlinebetriebswahlen sollen in diesem Kontext erstmalig erprobt werden. Auch Gewerkschaften sollen einen digitalen Zugang zum Betrieb bekommen.

Ebenso sollen neue, bessere Arbeitsbedingungen für digitale Plattformen geschaffen werden. Das bestehende Recht soll überprüft werden. Hierbei setzt die Koalition auf den Dialog mit den Betroffenen und unterstützt den risikobasierten Ansatz der EU.

Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen

Der betrieblichen Mitbestimmung soll künftig insgesamt ein höherer Stellenwert zukommen, so dass eine Behinderung dieser als Offizial- und nicht mehr als Antragsdelikt eingestuft werden soll. Außerdem soll für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) verhindert werden, dass eine unternehmerische Mitbestimmung ausgeschlossen wird – anders als bisher.

Koalition stärkt Arbeitnehmer:innen

Deutlichstes Signal, dass Arbeitnehmer:innen gestärkt werden sollen, dürfte wohl die erhebliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro (bisher 9,60 Euro) sein. In Zukunft wird eine Mindestlohnkommission über (weitere) Anpassungen des Mindestlohns wachen. Auch die Obergrenzen von Mini- und Midijobber:innen werden erweitert. Entsprechend der Neuregelung wären so für Minijobber:innen 520 Euro pro Monat und für Midi-Jobber:innen 1.600 Euro monatlich möglich.

Eine weitere Stärkung der Arbeitnehmer:innen erfolgt durch die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes. Beschäftigte sollen so ihre individuellen Rechte mithilfe von Verbänden geltend machen können. Die Koalition möchte zudem die betriebliche Altersvorsorge durch höhere Renditen stärken und in diesem Zusammenhang das Sozialpartnermodell umsetzen – auch hier zeigt sich, dass die Koalition die Arbeitnehmer(rechte) im Blick hat.

Umsetzung der Neuerungen noch unklar

Insgesamt sieht der neue Koalitionsvertrag einige neue Impulse vor, die sich erheblich von der Vorgängerregierung abgrenzen. Deutlich wird, dass die Ampel-Regierung Arbeitnehmerrechte stärkt und soziale Aspekte rund um das Thema Arbeit in der neuen Legislatur relevanter werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese durch die neue Regierung konkret umgesetzt werden. Tiefgreifende Reformen sind allerdings nicht zu erwarten – und damit steht die Ampel nur auf „Gelb“ für Veränderungen.

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Alexander Bissels, CMS

Alexander Bissels

CMS Hasche Sigle
Dr. Alexander Bissels ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Er berät Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen bei Umstrukturierungen, beim Betriebsübergang sowie Outsourcing. Ein besonderer Schwerpunkt von Alexander Bissels bei der Beratung seiner Mandanten stellt die Gestaltung des Einsatzes von Fremdpersonal im Betrieb dar.
Franziska Reiß, Rechtsanwältin bei CMS Deutschland

Franziska Reiß

Dr. Franziska Reiß ist Rechtsanwältin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Sie berät nationale und internationale Unternehmen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere zu Fragen der Vorbereitung und Umsetzung von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen, Individualvertragsgestaltung und Anpassung von Arbeitsbedingungen sowie des Dienstvertragsrechts.

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