Bei Existenz eines Betriebsrats ist dieser grundsätzlich zuständig, die Auskunft zu erteilen, es sei denn, der Arbeitgeber hat diese Verpflichtung übernommen, was wir Arbeitgebern durchaus empfehlen (§§10–16 EntgTranspG).
Für den ersten Schritt in diesem Zusammenhang, die Erläuterung gegenüber dem Betriebsrat, warum der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung übernimmt, haben wir ein Muster für Sie vorbereitet, ebenso ein Muster für die in diesem Zusammenhang bestehende Verpflichtung des Arbeitgebers, die Beschäftigten darüber zu informieren, wer die Auskunft erteilt.
Muster: Übernahme der Erfüllung der Auskunftsverpflichtungen
An den Betriebsrat des…
Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden
[Datum]
Übernahme der Auskunftsverpflichtungen nach dem Entgelttransparenzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass … als Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtungen nach dem Entgelttransparenzgesetz übernimmt. Die Erfüllung der Auskunftsverpflichtungen wird generell, also für die Auskunftsverlangen sämtlicher Beschäftigter des Betriebes der … übernommen. Die Übernahme dieser Verpflichtungen wird zeitlich auf die Amtszeit des derzeit amtierenden Betriebsrats begrenzt. Ansprechpartner für die Auskunftsverlangen ist [Zuständigen in der Personalabteilung eintragen].
Die Übernahme erfolgt aus den folgenden Gründen: Das Entgelttransparenzgesetz sowie die etwaigen Auskunftsverlangen der Beschäftigten zielen darauf ab, das Gebot gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Unsere Verantwortung als Arbeitgeber können wir aus unserer Sicht nur dann effektiv wahrnehmen, wenn wir die Auskunftsersuchen selbständig bearbeiten und im Rahmen dessen die individuelle Situation mit den betroffenen Beschäftigten persönlich erörtern. Zudem können etwaige Unstimmigkeiten unseres Entgeltsystems sowie ein entsprechender Verdacht schneller beseitigt werden.
Ferner kann die Personalabteilung die Auskunft aus unserer Sicht effizienter und fachkundiger gewährleisten, da sie im regelmäßigen Arbeitsalltag mit mehr Entgeltfragen befasst ist und über mehr personelle Kapazitäten zur Bearbeitung der Auskunftsersuchen verfügt. Aus denselben Gründen kann sie auch auf Nachfragen besser reagieren.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und werden Sie natürlich umfassend und rechtzeitig über alle eingehenden Auskunftsersuchen sowie unsere Antworten informieren. Ebenfalls werden wir die Belegschaft über diesen Entschluss in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Muster: Information der Beschäftigten über die Auskunftserteilung durch den Arbeitgeber
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
gerne informieren wir Sie heute darüber, dass Sie seit dem 6.Januar 2018 einen individuellen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz geltend machen können.
Sollten Sie mehr Hintergründe zu diesem Anspruch in Erfahrung bringen wollen, kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung. Sowohl für die Entgegennahme des Auskunftsbegehrens als auch für die Auskunftserteilung ist die Personalabteilung zuständig. Richten Sie etwaige Auskunftsverlangen daher bitte ebenfalls an die Personalabteilung, die Ihr Begehren dann zeitnah beantworten wird.
Mit freundlichen Grüßen