Dürfen Personaler sich die Social-Media-Profile eines Bewerbers ansehen? Eine Bitkom-Studie hat die Nutzung sozialer Medien in HR-Abteilungen untersucht.
Nur in jedem neunten Unternehmen ist die Nutzung von Social Media bei der Bewerberauswahl ausdrücklich gestattet. Das hat eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom ergeben. In den meisten Unternehmen (81 Prozent) gebe es keine klaren Regeln zur Nutzung von sozialen Medien. Lediglich elf Prozent der HR-Verantwortlichen geben an, dass sie sich Bewerberprofile ansehen dürfen. In weiteren vier Prozent der Unternehmen ist die Nutzung von sozialen Medien ebenfalls geklärt: Hier ist der Blick in die sozialen Netzwerke den Personalern ausdrücklich untersagt.
Recherche meist vor Einladung zum Gespräch
Die explizite Erlaubnis zur Ansicht von Social-Media-Profilen gibt es also nur im Ausnahmefall. Dennoch geben etwa zwei Drittel (63 Prozent) der Befragten an, dass sie sich dennoch in den sozialen Netzwerken über Bewerber informieren. Von ihnen schauen wiederum zwei Drittel (67 Prozent) sich dabei die Profile an, bevor sie einen Kandidaten zum Gespräch einladen. Jeder Fünfte (18 Prozent) nutzt die Netzwerke lediglich als letzte Prüfinstanz, bevor ein Vertrag zustande kommt. Gespeichert werden die so gewonnenen Informationen sogar bei zwölf Prozent der Unternehmen.
Kein Profil – kein Job?
Hat ein Bewerber überhaupt kein Social-Media-Profil, kann das seiner beruflichen Laufbahn unter Umständen schaden. Zwar würden 81 Prozent derjenigen, die die sozialen Medien zur Bewerberauswahl nutzen, einem Kandidaten ohne Profil dennoch eine Stelle anbieten. Für jeden sechsten (16 Prozent) ist das Vorhandensein eines Profils jedoch unter Umständen ein Einstellungskriterium. Weitere 8 Prozent stellen Bewerber ohne Profil sogar grundsätzlich nicht ein.
Über die Studie: Die repräsentative Befragung wurde im Auftrag des Digitalverbands Bitkom von Bitkom Research durchgeführt. Dabei wurden 304 Personalverantwortliche in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern telefonisch befragt. Den Teilnehmern wurden Fragen zum Vorhandensein von Regeln bei der Nutzung der sozialen Medien in ihrem Unternehmen sowie zur Art und Häufigkeit der Verwendung und dem Einfluss der so gewonnenen Informationen gestellt.