BAG-Grundsatzurteil: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Arbeitsrecht

Arbeitgeber müssen Beschäftigte „klar und rechtzeitig“ davor warnen, dass ihr Urlaub verfällt. Tun sie das nicht, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig „klar und rechtzeitig“ auffordern, einen noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und sie warnen, dass ihr Urlaub ansonsten verfällt. Tun sie das nicht und der Arbeitnehmer nimmt den Urlaub nicht in Anspruch, kann dieser eine finanzielle Kompensation verlangen. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt in einem Grundsatzurteil. Es integrierte damit EU-Recht in deutsches Recht (Aktenzeichen 9 AZR 541/15).

Anspruch verfällt nicht durch Ablauf des Urlaubsjahres

Damit wird die ursprüngliche Regelung aufgegeben, dass verbleibende Urlaubstage am Ende des Urlaubsjahres automatisch verfallen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildete bislang die Möglichkeit der arbeitsvertraglichen Übertragungsvereinbarung aus §7 Abs.3 Satz2 BurlG. Das BAG stellte nun jedoch klar, dass auch mehrere Jahre zurückliegende Urlaubstage nicht automatisch verfallen. Vielmehr hat der Arbeitgeber „klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums verfallen wird, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt.“

Arbeitnehmer können nun Ansprüche geltend machen

Arbeitnehmer können aufgrund des neuen Urteils nun prüfen, ob sie in der Vergangenheit darüber informiert wurden, dass ihr Urlaub verfällt– und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend machen. Unklar ist bislang jedoch, ob und ab wann dieser Anspruch verjähren kann. Ebenso ist noch offen, wie die Maßgabe „klar und rechtzeitig“ auszulegen ist.

Wissenschaftler klagte auf finanziellen Ausgleich

Geklagt hatte ein Wissenschaftler gegen die Max-Planck-Gesellschaft München. Nachdem sein Arbeitsverhältnis beendet wurde, forderte er eine finanzielle Abgeltung von insgesamt 51 nicht genommenen Urlaubstagen aus den Jahren 2012 und 2013. Aufgrund eng getakteter Projektphasen hatte er selbst keinen Urlaubs-Antrag gestellt.

 

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Deidre Rath

Deidre Rath

Deidre Rath war von Februar 2019 bis August 2020 Online-Redakteurin beim Magazin Human Resources Manager bei Quadriga. Zuvor war sie als Freelancerin für das Junge Akademie Magazin tätig. Sie hat Kulturwissenschaften in Hildesheim und Vilnius und Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt HR in Essen studiert.

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