Das Jahr 2019 hat drei wegweisende Urteile gebracht, die Personaler kennen sollten. Welche das sind.
Ende der Vertrauensarbeitszeit! Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber in der EU müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch erfassen. Die Arbeitsrechtsanwältin Isabel Meyer-Michaelis sieht jedoch vorerst keinen akuten Handlungsbedarf für Unternehmen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass diese abwarten können, bis der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Umsetzungsgesetz verabschiedet hat. Dennoch, das Urteil bedeutet das Aus für die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit.
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Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch
Bereits im November 2018 hatte der europäische Gerichtshofs in einem Urteil entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht automatisch verfallen. Am 19.02.19 hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung in deutsches Recht überführt. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig„rechtzeitig und klar“ warnen, dass ihr Urlaub verfällt.
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Brückenteilzeit: Das Wichtigste auf einen Blick
Seit Jahresbeginn ist die Regelung zur Brückenteilzeit in Kraft. Was vorher nur in Ausnahmefällen möglich war, etwa nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz oder dem Pflegezeitgesetz, steht nun als allgemeiner Rechtsanspruch im neuen §9aTeilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Was müssen Unternehmen seitdem bedenken und welche Risiken und Herausforderungen hält sie für Arbeitgeber bereit?
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