Die Vorgaben für Krankschreibungen wurden weiter gelockert: Ärzt:innen können Patient:innen mit leichten Erkrankungen der Atemwege nach telefonischer Rücksprache fürbis zu 14 Tagekrankschreiben. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen entschieden. Auch wenn der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, ist eine telefonische Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit möglich. Wenn Ärzt:innen nach der Rücksprache mit den Patient:innen einen Coronavirus-Test für erforderlich halten, sollen sie diese darüber informieren, wo der Test durchgeführt werden soll. In einigen Regionen ist eine Überweisung nötig, diese sollen die Praxen per Post schicken. Die Regelung gilt zunächst bis zum 23. Juni.
Bisher konnten Ärzt:innen erkrankte Arbeitnehmer:innen lediglich für bis zu 7 Tage telefonisch krankschreiben. Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach ausschließlich telefonischem Kontakt war bereits seit dem 9. März möglich. Hierdurch sollen Arztpraxen entlastet und unnötige Kontakte reduzieren werden.