Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber der Quadriga Media Berlin GmbH

Personalmanagement

  1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die von der Quadriga Media Berlin GmbH & (nachfolgend „Quadriga Media“ genannt) für den Auftraggeber durchgeführten „Werbemaßnahmen“.

1.2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn Quadriga Media im Einzelfall nicht widerspricht.

 

  1. Werbemaßnahmen/Kennzeichnung

2.1.„Werbemaßnahmen“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle bei Quadriga Media buchbaren „Werbemittel“ und sonstige im Rahmen der Werbung buchbaren Dienstleistungen von Quadriga Media (z.B. Unterstützung bei der Erstellung von Werbemitteln, Übersetzungen, Durchführung von Werbekampagnen).

2.2. „Werbemittel“ sind Angebote, welche aus Bild- und/oder Text- und/oder Tonfolgen- und/oder Bewegtbildern und/oder aus einer sensitiven Fläche bestehen, die bei Anklicken mit einer vom Auftraggeber angegebenen Webadresse verbunden wird (z.B. Link). Dies kann neben klassischer Banner-Werbung insbesondere auch Produkt- und Firmeneinträge, Sponsoring oder E-Mail-Kampagnen umfassen. Ferner umfasst sind sog. „Download-Angebote“ des Auftraggebers wie Webcasts, Webvideo, Whitepaper oder sonstige Download- oder Streaming-Angebote welche von Auftraggeber bereitgehalten werden.

2.3. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche erkennbar sind, werden von Quadriga Media nach eigenem Ermessen deutlich von den sonstigen Inhalten getrennt, z.B. durch Ausweis als „Anzeige“.

2.4. In Bezug auf Werbemittel im Download-Angebot besteht keine Verpflichtung von Quadriga Media zur Kennzeichnung gemäß Ziffer 2.3. Diese ist verantwortlich vom Auftraggeber zu veranlassen, soweit erforderlich. Er verpflichtet sich ferner, das Download-Angebot mit seinem Firmennamen zu kennzeichnen und diese Angaben aktuell halten. Im Übrigen gilt Ziffer 5.3.

 

  1. Auftragsabschluss
    Ein Vertrag über Werbemaßnahmen kommt durch schriftliche Bestätigung von Quadriga Media oder durch Erbringung der Werbeleistung zustande. Der Auftrag gilt als abgelehnt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder erbracht wird. Mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind rechtlich unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Bereitstellung des Werbemittels durch den Auftraggeber
    4.1. Soweit die Werbemittel von Quadriga Media einzustellen sind, wird der Auftraggeber Quadriga Media das Werbemittel bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Ersterscheinungstermin zur Verfügung stellen. Die Datenanlieferung erfolgt unter Beachtung der jeweils aktuellen „Technischen Anforderungen“ von Quadriga Media. Sollte aufgrund der verspäteten oder nicht den „Technischen Anforderungen“ von Quadriga Media entsprechenden Anlieferung eine ordnungsgemäße und termingerechte Veröffentlichung des Werbemittels durch Quadriga Media nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers hiervon unberührt.

4.2. Der Auftraggeber trägt das Risiko der termingerechten Übermittlung von Werbemitteln.

4.3. Soweit der Auftraggeber selbst berechtigt ist, die Werbemittel einzustellen, erhält er von Quadriga Media hierzu ein Passwort. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten. Quadriga ist berechtigt, dem Auftraggeber technische Vorgaben für die einzustellenden Werbemittel zu machen. Darüber hinaus kann Quadriga Media den Einsatz bestimmter Techniken verbieten, insbesondere soweit dadurch die Server von Quadriga übermäßig belastet werden oder sonst die Funktionalität der Webseiten von Quadriga Media beeinträchtigt werden.

4.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sog. deeplinks auf seine Website zu verweisen soweit sich dabei ein neues Browserfenster öffnet. Der Einsatz sonstiger technischer Mittel, welche den Nutzer von der Seite weglenken oder Daten über ihn sammeln, ist unzulässig, insbesondere bedürfen die Verwendung Pop-ups, das Abfordern von Angaben von Nutzerdaten sowie das Setzen von Cookies der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Quadriga Media.

 

  1. Pflichten des Auftraggebers; Haftungsfreistellung
    5.1. Der Auftraggeber wird durch Einsatz geeigneter und auf den neuesten Stand der Technik beruhenden Schutzprogrammen sicherstellen, dass die übermittelten oder von ihm eingestellten Werbemittel frei von schädlichem Code, wie z.B. Viren, Trojanern, sind.
  • Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm übermittelten oder eingestellten Werbemaßnahmen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen (z.B. den geltenden Strafgesetzen, den Vorschriften zum Schutz der Jugend sowie des Rechts des unlauteren Wettbewerbs) oder die Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte) verletzen. Die Werbemaßnahmen dürfen insbesondere auch keine verleumderischen, Kreditschädigenden, pornographischen, gewalt- oder Kriegsverherrlichende Inhalte haben. Soweit in dem Werbemittel Ansprechpartner benannt sind, versichert der Auftraggeber das Vorliegen der Einwilligung jeder namentlich benannten natürlichen Person.
  • Soweit der Auftraggeber Leads erwirbt, verpflichtet er sich diese nur für eigene Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder für Zwecke Dritter zu verwenden. Soweit der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung schuldhaft verstößt, ist er verpflichtet, Quadriga Media für jeden Einzelfall eine von Quadriga Media festzusetzende, angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, die dem Grunde und der Höhe nach von einem zuständigen Gericht (Ziffer 15.1.) überprüft werden kann.

5.2. Der Auftraggeber versichert, dass er in Bezug auf alle Urheber der Werbemittel die erforderlichen Rechte eingeholt hat, die ihm die Rechteeinräumungen gemäß Ziffer 9.1. und 9.2. an Quadriga Media ermöglichen. Gleiches gilt für eventuell erforderliche Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften (insb. der GEMA). Er übernimmt die von diesen Verwertungsgesellschaften geltend gemachten Beträge.

5.3. Quadriga Media trifft keine Pflicht zur Überprüfung der Werbemaßnahmen des Auftraggebers.

5.4. Sollte Quadriga Media aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers, insbesondere aufgrund einer schuldhaften Verletzung der oben genannten Verpflichtungen, von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber Quadriga Media soweit rechtlich möglich von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Quadriga Media wird den Auftraggeber unverzüglich über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Auftraggeber wird Quadriga Media bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht binnen von Quadriga Media zu setzender angemessener Frist nach, ist Quadriga Media berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für Quadriga Media darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Auftraggeber getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Auftraggeber nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.

 

  1. Ablehnungsbefugnis / Unterbrechung der Werbemaßnahme

6.1. Quadriga Media kann einzelne Werbemaßnahmen ablehnen, wenn diese gegen geltende Gesetze oder geltende Rechtsprechung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder gegen eine von Quadriga Media abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen oder Rechte Dritter verletzen oder die Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen für Quadriga Media unzumutbar ist.

6.2. Quadriga Media ist berechtigt, die Durchführung von Werbemaßnahmen (vorübergehend) zu unterbrechen, sofern der begründete Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen gemäß Ziffer 6.1. erfüllt sind, und zwar insbesondere für den Fall, dass ein Dritter eine nicht offensichtlich unbegründete Verletzung seiner Rechte geltend macht, eine Abmahnung bereits in einem ähnlichen Fall erfolgt ist oder im Falle der Aufnahme von Ermittlungen staatlicher Behörden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt, die zu einem Verstoß gemäß Ziffer 6.1. führen. Quadriga Media wird den Auftraggeber über eine derartige Unterbrechung unverzüglich unterrichten und ihm die Möglichkeit einräumen, die Rechtmäßigkeit der Werbemaßnahme darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

6.3. Ebenso kann der Auftraggeber die Unterbrechung oder Entfernung der Werbemaßnahme von Quadriga Media verlangen, wenn er von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Soweit der Auftraggeber die Werbemaßnahme selbst entfernen oder offline stellen kann, ist er in diesem Fall selbst zur Entfernung oder Sperrung verpflichtet.

6.4. Für den Fall der Ablehnung oder Unterbrechung von Werbemaßnahmen nach Maßgabe der Vorziffern ist von dem Auftraggeber dennoch die vereinbarte Vergütung zu zahlen, es sei denn, Quadriga Media konnte den vorgesehenen Werbeplatz anderweitig vergeben. Bei einer Unterbrechung gem. Ziffer 6.1. oder 6.2. besteht eine Zahlungspflicht nicht, sofern der Auftraggeber nachweisen kann, dass der Inhalt des Werbemittels rechtmäßig war und somit Gründe für die Ablehnung bzw. Unterbrechung auf Veranlassung von Quadriga Media nicht bestanden.

 

  1. Rügepflicht
    7.1. Der Auftraggeber wird die Werbemaßnahme nach dem Ersterscheinungstermin unverzüglich prüfen und etwaige Mängel rügen (Rügepflicht). Bei verdeckten Mängeln ist die Anzeige unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu machen.

7.2. Offene Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ersterscheinung, verdeckte Mängel innerhalb derselben Frist nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

 

  1. Rechteeinräumung des Auftraggebers
    9.1. Der Auftraggeber überträgt Quadriga Media in Bezug auf alle Werbemittel die räumlich unbegrenzten Nutzungs- und Verwertungsrechte, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Von dieser Rechteeinräumung umfasst sind insbesondere die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Speicherung, sowie das Recht zur Einstellung in Datenbanken, das Bereithalten zum Abruf und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Werbemittel.

9.2. In Bezug auf die Download-Angebote räumt der Auftraggeber Quadriga Media im Interesse einer umfassenden Vermarktung seiner Inhalte zusätzlich das Recht ein, die Inhalte an Dritte zur Bereithaltung im Internet zu lizenzieren oder die Inhalte für weitere Angebotsformen (z.B. eBooks) zu verwenden (sog. Content-Syndication).

9.3. Der Auftraggeber räumt diese Rechte für die Dauer der Schaltung des Werbemittels ein. In Bezug auf die Content-Syndication gem. Ziffer 9.2. sind die Rechte zeitlich unbegrenzt aber jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar eingeräumt.

 

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
    10.1. Die zwischen Quadriga Media und dem Auftraggeber geltende Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung oder ist der Auftragsbestätigung keine Vergütung zu entnehmen, so gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste.

10.2. Eine Änderung der Preisliste ist jederzeit möglich. Für von Quadriga Media bereits bestätigte Aufträge sind Preisänderungen jedoch nur wirksam, wenn sie mindestens mit einem Monat Vorlauf angekündigt wurden. Ansonsten steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu, das innerhalb von fünf Werktagen seit Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich auszuüben ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Preiserhöhung auch für bestehende Aufträge als genehmigt.

10.3. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der von dem Auftraggeber zu zahlende Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Ersterscheinungstag des Werbemittels.

10.4. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug oder lässt der Auftraggeber unberechtigterweise Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, kann Quadriga Media die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen, bereits veröffentlichte Werbemittel entfernen und für die restliche Einstellung der Werbemittel Vorauszahlung verlangen.

 

  1. Abtretung, Aufrechnung
    11.1. Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Quadriga Media.

11.2. Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von Quadriga Media nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

  1. Mängelgewährleistung durch Quadriga Media
    12.1. Quadriga Media gewährleistet die nach Maßgabe der in der Auftragsbestätigung und den „Technischen Anforderungen“ übliche Beschaffenheit und Veröffentlichung des Werbemittels unter Beachtung der von dem Auftraggeber übermittelten Daten.

12.2. Entspricht die Veröffentlichung eines Werbemittels aufgrund eines von Quadriga Media zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums oder eine unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Umfeld. Eine Verpflichtung von Quadriga Media zur Verlängerung oder Ersatzschaltung besteht jedoch nicht.

12.3. Ist die Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums für den Auftraggeber unzumutbar oder schlägt diese fehl, bzw. verweigert Quadriga Media die Ersatzschaltung ernsthaft und endgültig, hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des betroffenen (Teil-) Auftrages oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.

12.4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten.

 

  1. Einstellen von Inhalten durch Nutzer (sog. Kontributoren), Nutzungsrechte, Pflichten

13.1. Der Kontributor räumt der Quadriga Media in Bezug auf alle im Auftrag der Quadriga Media oder auf eigene Veranlassung produzierten Beiträge vom Zeitpunkt der Rechtsentstehung für die Dauer des Urheberrechts unwiderruflich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Veröffentlichung in allen derzeit bekannten – und soweit zulässig – zukünftigen, derzeit unbekannten medialen Formen ein. Die Einräumung umfasst die Befugnis der Quadriga Media, die Rechte im In- und Ausland in körperlicher Form zu nutzen und in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben:

  1. a) Inhalte zu speichern und zu kopieren, mit allen bekannten und künftig entwickelten Mitteln und in allen Formen, wie beispielsweise Papier, elektronisch, magnetisch, optisch oder digital, auf Servern, Audio-/visuellen Aufnahmen, TV-Übertragungen, Disketten, Magnetbändern, Festplatten, R.A.M., R.O.M., CD, CDI, DVD und sonstigen Derivaten des CD-/DVD-Formats, elektronischen Büchern, e-Papers und Whitepaper-Angeboten, Hörbüchern, Web- und Podcasts usw. und
  2. b) die Erfassung der Inhalte in eigenen und fremden Datenbanken, insbesondere zur unentgeltlichen Recherche- und Download-Möglichkeit für Dritte,
  3. c) die öffentliche Wiedergabe in Online-Diensten (z.B. Tele- und Mediendiensten), Internet, Film, Rundfunk, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breitband- und Datennetzen, im Internet, Film, Rundfunk und Fernsehen, und zwar unabhängig von den eingesetzten Endgeräten (TV, PC, PDA, Tablet, Smartphone etc.).
  4. d) Das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Zugänglichmachung und das Senderecht erstrecken sich auch auf den Abdruck in eigenen oder fremden periodischen oder nichtperiodischen Druckschriften aller Art einschließlich Vorabdruck, Nachdruck und Veröffentlichung in Sonderpublikationen (auch zu Werbezwecken) unabhängig von der Auflagenhöhe.

13.2. Der Quadriga Media wird das Recht erteilt, Inhalte zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen und Streichungen vorzunehmen, zu übersetzen und umzugestalten sowie davon abgeleitete Werke zu erstellen, jedoch unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Kontributors.

13.3. Die Quadriga Media ist berechtigt, den Beitrag bzw. Inhalt oder Teile davon in der Werbung für das Angebot des Verlages zu verwenden.

13.4. Der Kontributor räumt der Quadriga Media das Recht ein, die in den Vorziffern genannten Rechte auch durch Dritte unter Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte im In- und Ausland nutzen zu lassen. Dies gilt insbesondere für eine Nutzung des Beitrags in Publikationen anderer Verlage der Quadriga Business Medien Gruppe.

13.5. Der Kontributor versichert, dass die Nutzung der Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch die Rechte Dritter verletzt, dass er über die der Quadriga Media eingeräumten Rechte frei verfügen kann und eine anderweitige Verfügung über diese Rechte nicht getroffen hat und auch nicht treffen wird. Der Kontributor stellt die Quadriga Media insoweit von Drittansprüchen frei.

13.6. Die Möglichkeit für den Kontributor, das Nutzungsrecht an seinen Beiträgen zurückzurufen, sofern die Quadriga Media diese nicht veröffentlicht oder ansonsten keinen Gebrauch gemacht hat, wird auf die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen.

13.7. Der Kontributor verpflichtet sich, die journalistische Sorgfaltspflicht zu beachten. Er steht dafür ein, dass die Inhalte auf einer sorgfältigen Recherche beruhen und dass er die Informationen, technischen Daten und Messergebnisse ordnungsgemäß ermittelt hat. Der Kontributor stellt die Quadriga Media von etwaigen Drittansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

13.8. Der Kontributor garantiert:

  1. a) dass er im Besitz der erforderlichen Lizenzen, Rechte, Genehmigungen und Bewilligungen zur Nutzung und zur Berechtigung der Quadriga Media zur Nutzung sämtlicher Patente, Handelsmarken, Handelsgeheimnisse, Urheberrechte und sonstiger Eigentumsrechte an sämtlichen eingesendeten Inhalten ist bzw. die Verfügung über dieselben hat, um die Annahme und Nutzung dieser Einsendungen durch die Quadriga Media in der von dieser und diesen Bedingungen in Erwägung gezogenen Art und Weise zu gewährleisten
  2. b) Diese Garantie umfasst insbesondere den Umgang mit Bild- oder Videoinhalten.

13.9. Im Rahmen der Einhaltung der o.a. Bestimmungen ist der Kontributor damit einverstanden, dass er nicht:

  1. a) Material einsendet, das vom Urheberrecht, vom Handelsgeheimnis oder anderen Eigentumsrechten dritter Parteien geschützt ist, einschließlich privater und öffentlicher Rechte, es sei denn, er ist der Inhaber dieser Rechte oder verfügt über die Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers zur Veröffentlichung des Materials und zur Übertragung aller in diesem Artikel erwähnten Rechte an die Quadriga Media.
  2. b) Unwahrheiten oder Falschdarstellungen veröffentlicht, die die Quadriga Media oder Drittparteien schädigen könnten; Wir behalten uns das Recht vor, Einsendungen ohne vorherige Bekanntgabe auszusortieren oder nicht zu veröffentlichen.

13.10. Der Kontributor hat kein Recht auf Vergütung, Entlohnung oder andere Vorteile in Bezug auf die von ihm veröffentlichten Inhalte. Die Gegenleistung, die der Kontributor für das Einsenden von Inhalten an unsere Webseite erhält, ist die Werbung, die die Inhalte des Kontributors dabei erhalten.

 

  1. Haftung von Quadriga Media

14.1. Quadriga Media haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Quadriga Media auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet Quadriga Media nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Quadriga Media nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.

14.2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).

14.3. Soweit die Haftung von Quadriga Media ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14.4. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

  1. Datenschutz

15.1. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, personenbezogene, anonyme oder pseudonyme Daten aus den von Quadriga Media ausgelieferten Werbemitteln zu speichern, zu übermitteln oder in sonstiger Weise auszuwerten oder zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist die Verwertung anonymer oder pseudonymer Daten im Rahmen der von dem Auftraggeber gebuchten Kampagne für den konkreten Werbetreibenden.

15.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber Daten aus der Schaltung von Werbemitteln durch Quadriga Media gewinnt oder sammelt, ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere in Bezug auf das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), das Telemediengesetz (TMG) sowie das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verantwortlich.

 

  1. Information zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

16.1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

  1. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Schriftform

17.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

17.2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB.

Impressum

2017 Quadriga Media Berlin. All Rights Reserved.

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