Was Unternehmen bei MSP-Dienstleistungen beachten müssen

Personalarbeit

Sogenannte Managed Services Provider (MSP) sind Dienstleistungsunternehmen, welche die Verantwortung für die Bereitstellung einer definierten Reihe von Dienstleistungen für ihre Kundenunternehmen übernehmen und verwalten. Das Geschäftsmodell stammt aus dem angloamerikanischen Raum, verbreitet sich aber auch in Europa und Deutschland zunehmend. Das Dienstleistungsspektrum ist sehr breit und reicht von Schulungen über Gebäudedienstleistungen bis hin zu Cybersicherheit. Aber auch im Personalbereich werden zunehmend MSP-Dienstleistungen erbracht.

MSP-Dienstleistungen im Personalbereich

Im Rahmen der Personalarbeit werden MSP-Dienstleister überwiegend beim Einsatz von Fremdpersonal für Kundinnen und Kunden tätig. Der MSP-Dienstleister kümmert sich hier wie eine ausgelagerte Personalabteilung um die Betreuung von Personaldienstleistungsunternehmen und den von diesen bei der Kundschaft eingesetzten Personen. Dazu gehören der Auswahlprozess, das Vertragsmanagement sowie das Onboarding. Dies erfolgt meistens digital. Die Vendor-Management-Dienstleistungen können zudem um ein sogenanntes On-Site-Management erweitert werden. In diesem Fall übernimmt das Dienstleistungsunternehmen das Management von Leiharbeitnehmenden am Einsatzort.

Neutral-Vendor und Master-Vendor

Meistens tritt das MSP-Unternehmen als sogenannter Neutral-Vendor auf. Dies bedeutet, dass das MSP-Unternehmen sich auf seine koordinierenden Dienstleistungen beschränkt, ohne selbst Hauptlieferant zu sein, der eigene Personaldienstleistungen durch Bereitstellung von Fremdpersonal anbietet. Der Neutral-Vendor ist somit ein neutraler Prozessmanager, der sich auf die Koordination und Steuerung der Dispositionsprozesse im Hinblick auf Fremdpersonal beschränkt.

Der MSP-Dienstleister kann aber auch sogenannter Master-Vendor sein. Master-Vendor bedeutet, dass ein MSP-Dienstleister zum einen als Hauptlieferant den Bedarf an Fremdpersonal der Kundin oder des Kunden deckt und zum anderen die Beschaffung von Personaldienstleistungen bei den Kundinnen oder Kunden koordiniert. Der Master-Vendor hat einen eigenen Kandidatinnen- beziehungsweise Kandidatenpool, den er bei Personalbedarf zuerst vermittelt. Steht dem Master-Vendor aufgrund eines höheren Personalbedarfs des Kundenunternehmens nicht genug eigenes Fremdpersonal zur Verfügung, welches er beim Kunden einsetzen kann, kann er auf das Fremdpersonal seiner Kooperationspartner (Co-Lieferanten) zurückgreifen und koordiniert dann als MSP-Dienstleister den Personalbeschaffungsprozess, ohne im Hinblick auf das Fremdpersonal der Co-Lieferanten selbst Verleiher zu sein.

Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen bietet der Einsatz eines MSP viele Vorteile. Sie können auf ein größeres Recruiting Netzwerk zurückgreifen und haben dadurch eine höhere Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten. Zudem bieten die meisten MSP-Dienstleister einen eigenen softwaregestützten Abwicklungsprozess, was Prozesse beim Kundenunternehmen erleichtert beziehungsweise verschlankt. Schließlich muss sich das Kundenunternehmen nicht mit den häufig komplexen regulatorischen Anforderungen, die beim Einsatz von Fremdpersonal zu beachten sind, auseinandersetzen, wie zum Beispiel der Beachtung der Formerfordernisse an Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie die Beachtung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.

Was ist rechtlich zu beachten?

In rechtlicher Hinsicht ist zu beachten, die einzelnen Vertragsbeziehungen zwischen Kundinnen oder Kunden, MSP-Dienstleistern und Personaldienstleistern sauber vertraglich zu regeln. Insbesondere beim Master-Vendor-System ist es wichtig, die Rollen zwischen Hauptlieferant und MSP-Dienstleistung zu trennen. Der Master-Vendor darf nur eigene bei ihm beschäftigte Leiharbeitnehmende an das Kundenunternehmen verleihen. Der (Weiter-)Verleih von Leiharbeitnehmenden der Co-Lieferanten ist hingegen nicht möglich, da ein sogenannter Kettenverleih nach deutschem Recht unzulässig ist. Hier muss sich der Master-Vendor auf seine Koordinationstätigkeiten beschränken. Schließlich ist darauf zu achten, dass auch die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform abgewickelt wird.

Fazit

MSP-Dienstleistungen werden auch in Deutschland zunehmend angeboten und spielen gerade im Bereich des Einsatzes von Fremdpersonal eine wichtige Rolle. Für Unternehmen bietet dies viele Vorteile in administrativer Hinsicht, aber auch aufgrund eines größeren Beschaffungspools für Fremdpersonaldienstleistungen. Wegen der hohen rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Fremdpersonal ist bei der Auswahl des MSP- Dienstleisters zu beachten, dass dieser auch die entsprechende Expertise mitbringt. Zudem ist besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Vertragsbeziehungen zu richten.

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Johannes Simon, Partner, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Düsseldorf

Johannes Simon

TaylorWessing
Johannes Simon, LL.M. (Durham) ist Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Taylor Wessing in Düsseldorf. Er berät nationale und internationale Unternehmen insbesondere in den Bereichen Personalflexibilisierung, innerbetriebliches Outsourcing und Fremdpersonal-Compliance.

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