Hat der Dritte Weg der Kirchen noch eine Zukunft?

Arbeitsrecht

Das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zeigt sich auch im Arbeitsrecht. Doch der sogenannte Dritte Weg wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Sonderrechte hätten sich längst überlebt und gehörten abgeschafft, sagen Kritiker.

Nein, meint Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik. Denn der Dritte Weg stehe im Widerspruch zu Arbeitnehmerrechten und zersplittere das Arbeitsrecht.

Ja, meint Hans Jörg Millies. Er ist Finanz- und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes. Für ihn lässt der Dritte Weg den Gedanken der Dienstgemeinschaft sichtbar werden.

Für die Caritas zeigt sich die Zukunftsfähigkeit des Dritten Wegs auch in den guten Gehältern, die so ausgehandelt werden:

„In Deutschland wird der Kirche durch das Grundgesetz das Recht auf Selbstbestimmung zugestanden. Dieses Selbstbestimmungsrecht zeigt sich auch darin, wie Kirche und ihre Caritas die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden regeln. Diese werden im sogenannten Dritten Weg ausgehandelt. Zwei Elemente sind hier wesentlich: Die Suche nach Konsens und eine paritätische Vertretung beider Seiten, um den Ausgleich unterschiedlicher Interessen zu erreichen.

So werden die Arbeitsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt, die jeweils zur Hälfte mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt sind. Beide Seiten verhandeln direkt miteinander: Welches Gehalt ist angemessen, wie viele Urlaubstage haben Mitarbeitende, wie sind die Arbeitszeiten? Für Entscheidungen ist jeweils eine Dreiviertelmehrheit nötig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich einigen, keine Seite kann die andere überstimmen. Dieser Aushandlungsprozess ist eine Besonderheit des Dritten Weges. Dies ist kein einfacher Weg und oft sind es lange Zeiträume, bis ein Konsens gefunden ist, der von allen getragen werden kann.

Aber genau darum geht es: den Gedanken einer Dienstgemeinschaft auch bei schwierigen Tarifverhandlungen sichtbar werden zu lassen. Einer Dienstgemeinschaft, die dem Verständnis von Kirche und Caritas entspricht, dass alle Beteiligten am Auftrag der Kirche mitwirken. Das heftige Ringen gehört dazu. Doch nicht die Konfrontation steht im Zentrum der Debatten. Es geht darum, einen Konsens zu finden, der als beste Lösung im Sinne aller verstanden werden kann. Dafür müssen beide Seiten Abstriche beziehungsweise Zugeständnisse machen. Sicher gibt es auch Situationen, in denen man nicht mehr weiterkommt. Dann kann jede Seite ein Schlichtungsverfahren anrufen, das mit einem verbindlichen Ergebnis für alle endet.

Wie zeitgemäß diese Suche nach Konsens ist, zeigt sich immer wieder bei schwierigen gesellschaftlichen Debatten. Sehr häufig werden dann sogenannte „Runde Tische“ einberufen mit dem Ziel, alle Akteure eines Sachverhalts zusammenzubringen und im Gespräch nach Lösungen zu suchen. Allen sicher noch in Erinnerung ist das Beispiel der heftigen Debatten um „Stuttgart 21“, die in einen Runden Tisch mündeten.

Dass der Dritte Weg ein guter Weg ist, zeigen die Tarife, auf die sich caritative Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen. Sie gehören zu den höchsten im Sozialsektor. So liegen beispielsweise im Bereich der Pflege die Caritas-Tarife um bis zu 20 Prozent höher als die von anderen Anbietern. Neben dem Gehalt sind Jahressonderzahlungen, Kinderzuschläge und eine zusätzliche kirchliche Altersversorgung weitere Leistungen des Caritas-Tarifs. Diese Tarife sind in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR) geregelt. Diese AVR finden praktisch auf alle Mitarbeitenden in der Caritas Anwendung.

Ja, das Arbeitsrecht der Kirchen hat Zukunft. Das Bemühen, im Konsens den unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerecht zu werden, eine hohe Tarifbindung und gute Entgelte – dies alles spricht für den Dritten Weg.“

Das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zeigt sich auch im Arbeitsrecht. Doch der sogenannte Dritte Weg wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Sonderrechte hätten sich längst überlebt und gehörten abgeschafft, sagen Kritiker.

Ja, meint Hans Jörg Millies. Er ist Finanz- und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes. Für ihn lässt der Dritte Weg den Gedanken der Dienstgemeinschaft sichtbar werden.

Nein, meint Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik. Denn der Dritte Weg stehe im Widerspruch zu Arbeitnehmerrechten und zersplittere das Arbeitsrecht.

Auf Dauer wird der Dritte Weg für die Kirchen selbst zur Last werden, sagt Hartmut Kreß:

„Als Dritter Weg wird der Sonderweg bezeichnet, den die Kirchen in Deutschland mit ihrem kircheneigenen Arbeitsrecht beschreiten. In Europa gibt es hierzu keine Parallele. Verfassungsrechtlich wird er auf die Weimarer Reichsverfassung von 1919 gestützt. Dort ist in Artikel 137 vom Recht der Religionsgesellschaften auf Selbstverwaltung die Rede. Dies wurde in das Grundgesetz übernommen. Innerkirchlich beruht der Dritte Weg darauf, dass die Kirchen sagen, bei ihnen befänden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer „Dienstgemeinschaft“. Das Wort ist historisch belastet, weil es dem völkischen staatlichen Arbeitsrecht der 30er Jahre entstammt. Die Kirchen übernahmen es in den 50er Jahren und wollten mit ihm sagen, bei ihnen seien Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam im Dienst Christi tätig. Weil dies so sei, bestünden zwischen den beiden Seiten keine Interessensgegensätze. Daher könne und solle man die Kirchen von den Normen des staatlichen Arbeitsrechts entbinden. In der Adenauerära wurden sie vom Betriebsverfassungsgesetz befreit. Gewerkschaften hatten bei ihnen keinen Zutritt. Ihre Beschäftigten besaßen – und besitzen – kein Streikrecht.

Aufgrund des Dritten Wegs nehmen die Kirchen für sich in Anspruch, ihren Arbeitnehmern – circa 1,3 Millionen Menschen – elementare Grundrechte vorzuenthalten. Katholischen Arbeitnehmern ist zum Beispiel untersagt, nach einer Scheidung zu heiraten oder in nichtehelicher Partnerschaft zu leben. Kirchliche Arbeitnehmer dürfen nicht aus der Kirche austreten, selbst wenn dies respektable Gründe hat. Andererseits stellen die Kirchen zahlreiche Mitarbeiter ein, die keiner Kirche angehören.

Das kirchliche Arbeitsrecht ist in sich widersprüchlich. Auf ihm beruhen unhaltbare Eingriffe in die persönlichen Grundrechte von Arbeitnehmern. Darüber hinaus führt es dazu, dass den Beschäftigten wichtige Mitbestimmungs- und Partizipationsrechte verwehrt werden (zum Beispiel starke Einschränkungen bei der Wählbarkeit in Mitarbeitervertretungen oder fehlende Unternehmensmitbestimmung). Auf Dauer wird der Dritte Weg für die Kirchen selbst zur Last werden, weil er ihre Glaubwürdigkeit aushöhlt und weil es ihnen künftig schwer fallen wird, genügend Mitarbeiter – Ärzte, Pflegekräfte, Erzieher – zu finden, die sich den kirchlichen Vorgaben unterwerfen. Im evangelischen Bereich gerät der Dritte Weg schon jetzt unter Druck, da Mitarbeiter sich zur Wehr setzen. In einzelnen evangelischen Landeskirchen hat man ihn bereits verlassen und führt mit Gewerkschaften Tarifverhandlungen („Zweiter Weg“). Außerdem bahnt sich ein weiteres Problem an. Zurzeit möchten islamische Organisationen eigene Wohlfahrtseinrichtungen aufbauen. Analog zum kirchlichen Dritten Weg können sie für sich dann ein eigenes Arbeitsrecht beanspruchen. Hierdurch würde das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland noch weiter zersplittert. Kirchliche oder religiöse Nebenrechtsordnungen erzeugen Rechtsunsicherheiten und sind im säkularen Rechtsstaat nicht mehr zweckmäßig.“

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Hartmut Kreß

Professor für Sozialethik
Universität Bonn

Hans Jörg Millies

Finanz- und Personalvorstand
Deutscher Caritasverband

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