Diese Rechte haben Frauen in den letzten 100 Jahren errungen

Arbeitsrecht

Ein eigenes Konto eröffnen und ohne Erlaubnis des Ehemanns arbeiten gehen – diese für uns selbstverständlichen Rechte haben Frauen noch gar nicht so lange.

1919 durften Frauen in Deutschland erstmals wählen. 100 Jahre später wird der Internationale Frauentag in Berlin zum gesetzlichen Feiertag. Und auch wenn die tatsächliche Gleichberechtigung immer noch nicht erreicht ist: Diese Rechte, die für uns heute selbstverständlich sind, haben Frauen sich erst in den letzten 100 Jahren erkämpft.

1. Frauen dürfen wählen

Das Frauenwahlrecht hat erst kürzlich sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz in Kraft, das Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht gewährte.

Am 19. Januar 1919 war es dann so weit: Es fanden Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt und Frauenkonnten zum ersten Mal in Deutschland wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidierten, wovon es 37 Frauen in die Deutsche Nationalversammlung schafften. Das ergabt bei damals insgesamt 423 Abgeordneten immerhin eine Frauenquote von fast 9 Prozent. Die meisten weiblichen Abgeordneten waren übrigens in den Reihen der SPD zu finden. 1933 verloren Frauen das passive Wahlrecht wieder bis zum Ende des Dritten Reichs im Jahre 1945.

2. Frauen dürfen über ihr eigenes Vermögen verwalten

1958 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Nun hatte der Mann zumindest nicht mehr in allen Eheangelegenheiten das letzte Wort. Bis dahin verwaltete er das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen, die daraus erwachsenden Zinsen und das Gehalt, das seine Frau verdiente. Ab 1958 waren Frauen berechtigt, ein eigenes Konto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld zu entscheiden.

3. Schwangere Frauen und berufstätige Mütter sind gesetzlich geschützt

In der DDR trat bereits 1950 das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ in Kraft. Frauen wurden fünf Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes freigestellt und bekamen Leistungen in voller Höhe ihres Lohnes. Das Gesetz hielt auch den Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung und die Förderung der berufstätigen Frau fest. Ab 1958 bekamen stillende Mütter zusätzlich sechs Monate lang ein Stillgeld von zehn Mark. Mitte der 1970er-Jahre wurden weitere Vergünstigungen für Mütter beschlossen, darunter das bezahlte Babyjahr.

Der Westen Deutschlands war in puncto Mutterschutz sehr viel langsamer. Erst nachdem 1951 die SPD-Abgeordnete Liesel Kipp-Kauledarauf aufmerksam machte, dass Berufstätigkeit während der Schwangerschaft Mutter und Baby gefährden könne, wurde nach vielen Diskussionen das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ verabschiedet, das 1952 in Kraft trat. Seitdem durften Frauen sechs Wochen vor und nach der Geburt bei vollem Gehalt zu Hause bleiben und waren von schwerer körperliche Arbeit sowie Nacht- und Akkordarbeit befreit. Bis vier Monate nach der Geburt durfte den Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden.

Dieses Gesetz bildet bis heute die Grundlage für den Mutterschutz. Aktuell gilt für werdende Mütter sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot bei vollem Lohnausgleich. Im Fall von Früh- und Mehrlingsgeburten müssen Mütter sogar mindestens zwölf Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben.

4. Frauen dürfen ohne Erlaubnis des Ehemanns arbeiten gehen

Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden – das heißt, es lag bei ihm, ob sie arbeiten durfte und wenn er seine Meinung ändern sollte, konnte er auch jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen. Auch das änderte sich mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1958. Aber: Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet.

Erst 1977 trat das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Demzufolge gab es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Seitdem wird im Falle einer Scheidung nicht mehr nach Schuld gesucht, sondern es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das heißt, der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, hat Anspruch auf Unterhalt des Ex-Partners.

5. Frauen müssen zumindest laut Gesetz das gleiche Gehalt bekommen

Bereits im 19. Jahrhundert erhielten Frauen für vergleichbare Arbeit meist weniger Geld als Männer. 1980 sorgte ein Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz dafür, dass Frauen zumindest laut Gesetz das gleiche Gehalt für die gleiche Arbeit bekommen müssen.

Leider sieht das in der Praxis bis heute anders aus. Wie ist das trotz gesetzlicher Verankerung möglich? Oft wird spekuliert, dass Frauen sich in Gehaltsverhandlungen einfach nicht so viel trauen – oder gar nicht wissen, was sie verlangen könnte. Das Anfang 2018 verabschiedete Entgelttransparenzgesetz sollte dem entgegenwirken. Bis zur tatsächlichen Gehaltsgleichheit steht uns aber noch ein langer Weg bevor.

6. Stellenausschreibungen müssen sich auch an Frauen richten

1994 trat schließlich das Zweite Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Darin war unter anderem festgehalten, dass Stellenausschreibungen sich sowohl an Männer als auch an Frauen richten müssen. Man musste ab diesem Zeitpunkt also deutlich machen, dass beide Geschlechter gemeint sind, zum Beispiel durch den Zusatz „(m/w)“.

Das Gesetz verschärft außerdem das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts im Arbeitsleben, soll Beschäftigte vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen und generell die Vereinbarkeit und Familie und Beruf fördern, insbesondere bei Frauen.

Gleichberechtigung: Noch Raum nach oben

In den letzten 100 Jahren hat sich also was die Rechte von Frauen im Arbeitsleben angeht, einiges getan. Aber natürlich gibt es immer noch viel Raum nach oben: Denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger Geld als Männer, der Anteil an Frauen in Führungspositionen ist weiterhin gering und ein Kind zu bekommen, bewirkt bei Frauen immer noch häufig einen deutlichen Knick in der Karriere.

Seit 2019 ist der Internationale Frauentag am 8. März ein gesetzlicher Feiertag in Berlin. Er ist übrigens eine Erfindung der deutschen Sozialistin Clara Zetkin: Auf der zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenzam 27. August 1910 inKopenhagenschlug sie vor, einen nationalen Kampftag für das Frauenstimmrecht und die Emanzipation von Arbeiterinnen zu initiieren.

Sowohl das Datum als auch die Bedeutung des Frauentags haben sich im Laufe der Geschichte immer wieder verändert. Als Kampftag für Gleichberechtigung wird er heute vor allem in Großstädten mit Demonstrationen gegen Sexismus, Gewalt, Diskriminierung und Rassismus zelebriert.

Weitere Beiträge zum Thema:

Unsere Newsletter

Abonnieren Sie die HR-Presseschau, die Personalszene oder den HRM Arbeitsmarkt und erfahren Sie als Erstes alles über die neusten HR-Themen und den HR-Arbeitsmarkt.
Newsletter abonnnieren
Senta Gekeler, Redakteurin beim Magazin Human Resources Manager

Senta Gekeler

Senta Gekeler ist freie Journalistin. Sie war von 2018 bis 2023 Redakteurin beim Magazin Human Resources Manager.

Weitere Artikel